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des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
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10.02.2003
DNA-Analysen
Leserbrief zum Artikel "Union fordert massive Ausdehnung von Gentests" und zum "Zitat des Tages" im Münchner Merkur vom 23.01.2003
Bei der DNA-Analyse geht es nicht nur um das "Lecken an einem Holzstäbchen", wie das Innenminister Beckstein nach dem "Zitat des Tages" formuliert hat, sondern um die molekular-genetischen Untersuchung der Zellen und die Speicherung des DNA-Identifizierungsmusters in einer bundesweiten Datei.
Aufgrund des rapiden Wissensfortschritts auf dem Gebiet der Genomanalyse ist nicht auszuschließen, dass in einigen Jahren auch Aussagen über das Erbgut und damit die Persönlichkeit des Trägers möglich sind. Deswegen ist die DNA-Analyse ein wesentlich schwerer Eingriff als eine Photografie oder die Abnahme von Fingerabdrücken. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Analyseergebnis nach dem derzeitigem Stand der Forschung grundsätzlich nur zur Identitätsfeststellung genutzt werden kann.
Dass die geltenden Regelungen verfassungskonform sind, hat das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf das Übermaßverbot gerade auch damit begründet, dass das Gesetz den Anwendungsbereich der DNA-Analyse auf Fälle beschränkt, in denen die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten vom Betroffenen ausgeht.
Forderungen nach genereller Absenkung der Eingriffsschwelle halte ich deshalb für unverhältnismäßig und überzogen. Dies würde dazu führen, dass auch bei Straftaten von geringerer Bedeutung, wie z. B. bei Verdacht des Ladendiebstahls oder der Beförderungserschleichung, eine DNA-Analyse in Betracht käme. Gegenüber dem ursprünglichen Ausgangspunkt, Verdacht auf schwerste Straftaten gegen Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung, wäre das im Hinblick auf das Gewicht des Eingriffs ein zu großer Grundrechtsabbau. Genanalyse nach Verdacht auf Ladendiebstahl oder Schwarzfahrten, das ginge zu weit.
Reinhard Vetter
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
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