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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DSGVO)

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Vielen Dank für Ihre Meldung!

Diese Meldung wurde an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz versandt.

 

Sollten bei der Überprüfung durch den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz noch Fragen offen bleiben oder weitere Maßnahmen nötig werden, findet der weitere Schriftwechsel direkt über die angegebenen Kontaktdaten statt.

Bitte beachten Sie, dass Sie keine zusätzliche Eingangsbestätigung erhalten. Für einen Nachweis Ihrer Meldung drucken Sie daher bitte diese Seite aus.

Sollten Sie einen Fehler in den von Ihnen gemeldeten Daten entdecken, melden Sie bitte einfach den kompletten Datensatz erneut.

Achtung!
Diese Meldung wurde noch nicht an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gesendet.

Gemäß Art. 33 Abs. 1 Satz 1 DSGVO meldet im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der gemäß Art. 55 DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.

Bayerische öffentliche Stellen können mit diesem Formular dieser gesetzlichen Meldepflicht nachkommen. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Meldung nicht unmittelbar eine Bestätigung (schriftlich oder per E-Mail) erhalten. Bitte dokumentieren Sie Ihre Meldung, indem Sie sie - nach dem Absenden - ausdrucken.

Achtung: Diese Meldung befreit weder von Verpflichtungen, Maßnahmen zur Behebung eines Vorfalls zu treffen, noch von der nach Art. 33 Abs. 5 DSGVO bestehenden Dokumentationspflicht. Sie enthebt auch nicht von möglichen Verpflichtungen, wegen eines Vorfalls strafrechtliche, dienstrechtliche oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen.

Mitteilende Behörde / öffentliche Stelle

Behörde / öffentliche Stelle

Behördenbezeichnung bzw. Name der öffentlichen Stelle

Straße & Hausnummer

Postleitzahl und Ort

Allgemeine E-Mail-Adresse der Behörde/öffentlichen Stelle

Meldende Person (Ihr Name)

Ihre Funktion

Ihre E-Mail-Adresse (für Rückfragen)

Ihre Telefonnummer (für Rückfragen)

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

E-Mail-Adresse des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Telefonnummer des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Meldung

Art

Bitte senden Sie die noch fehlenden Angaben unverzüglich als aktualisierte bzw. abschließende Meldung unter Angabe der Meldungs-ID mittels dieses Formulars, sobald diese verfügbar sind.

Zeitpunkt

Wann wurde der Behörde/öffentlichen Stelle der Vorfall bekannt?

Erfolgt Ihre Meldung später als 72 Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls, begründen Sie hier bitte die Verzögerung (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 DSGVO)

Wer hat den Vorfall festgestellt?

Wann hat der Vorfall stattgefunden/begonnen?

Dauert der Vorfall noch an?

Ist eine Wiederholung des Vorfalls zu befürchten?

Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 Abs. 3 Buchst. a DSGVO)













Betreff

Ihr Aktenzeichen

Beschreibung des Vorfalls

Ursache des Vorfalls

Betroffene personenbezogene Daten (Art. 33 Abs. 3 Buchst. a DSGVO)












Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)









Angaben über die betroffenen Personen












Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 Abs. 3 Buchst. c DSGVO)

Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen

Beschreibung der ergriffenen oder geplanten Maßnahmen (Art. 33 Abs. 3 Buchst. d DSGVO)

Maßnahmen zur Behebung des Vorfalls und zur Abmilderung von nachteiligen Auswirkungen

Bereits umgesetzte Maßnahmen

Geplante Maßnahmen

Keine Maßnahmen erforderlich, weil:

Information der betroffenen Personen




Art und Weise der Information:

Meldung an andere Aufsichtsbehörden bzw. Rechts- oder Fachaufsichtsbehörden

Verarbeitungen im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680

Dieses Formular verschlüsselt die Daten zusätzlich zur Transportverschlüsselung ("https") mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ("PGP"). Die Daten werden dabei bereits im Browser verschlüsselt und dann erst direkt beim Bayerischen Landesbeauftragten wieder entschlüsselt.

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