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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 19.11.2021

Sonderinformationen 3 zum mobilen Arbeiten mit Privatgeräten zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Der Bayerische Landesbeauftragte hat bisher zwei Sonderinformationen zum mobilen Arbeiten und zur Nutzung von Privatgeräten zur Bewältigung der Corona-Pandemie veröffentlicht:

  1. Sonderinformation 1 mit erweiterten Ausnahmeregelungen für den Katastrophenfall, gültig bis zum 21.06.2020
  2. Sonderinformation 2 zum Übergang zum Regelbetrieb, gültig ab 22.06.2020