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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 03.07.2023

Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)

Allgemeines

Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine Einrichtung der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten werden dort jeweils durch den Leiter einer nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörde vertreten. Eine wesentliche Aufgabe des Europäischen Datenschutzausschusses liegt darin, die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung sicherzustellen. In diesem Rahmen stellt der Europäische Datenschutzausschuss einheitliche Dokumente, wie etwa Leitlinien und Empfehlungen, zur Verfügung. Er berät die Europäische Kommission in allen Fragen des Schutzes personenbezogener Daten, insbesondere auch bei der Rechtsetzung. Zu grenzüberschreitenden Einzelfällen kann der Europäische Datenschutzausschuss in Kohärenzverfahren Beschlüsse fassen. Ferner fördert er die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

Da in Deutschland mehrere Datenschutz-Aufsichtsbehörden bestehen, sieht das Bundesdatenschutzgesetz vor, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Funktion des gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss wahrnimmt. Sein vom Bundesrat zu wählender Stellvertreter nimmt die Stimme Deutschlands im Europäischen Datenschutzausschuss nicht nur im Verhinderungsfall wahr. Der gemeinsame Vertreter überträgt vielmehr auch in bestimmten, für die Länder wichtigen Angelegenheiten seinem Stellvertreter die Verhandlungsführung und das Stimmrecht im Europäischen Datenschutzausschuss.

Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, zum Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss gewählt.

Arbeit des Europäischen Datenschutzausschusses

Der Europäische Datenschutzausschuss tritt regelmäßig zusammen. Über die Sitzungen informieren Protokolle (Minutes) (externer Link).

Zu vielen Leitlinien (Guidelines) und Empfehlungen (Recommendations) führt der Europäische Datenschutzausschuss öffentliche Konsultationen nach Art. 70 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung (externer Link) durch. In diesem Rahmen haben interessierte Kreise die Möglichkeit, selbst Stellungnahmen abzugeben.

Der Arbeit des Europäischen Datenschutzausschusses liegen eine Strategie (externer Link) und ein Arbeitsprogramm (externer Link) zugrunde.

Ausgewählte Arbeitsergebnisse

Über Arbeitsergebnisse des Europäischen Datenschutzausschusses, die für bayerische öffentliche Stellen von hervorzuhebender Bedeutung sind, informiert der Newsletter "Privacy in Bavaria" regelmäßig. Einige wichtige Dokumente sind zudem in der Rubrik "Datenschutzreform 2018" im Kontext mit den eigenen Publikationen des Landesbeauftragten verlinkt.

Informationsangebot des Europäischen Datenschutzausschusses

Der Europäische Datenschutzausschuss unterhält auf seiner Homepage https://edpb.europa.eu (externer Link) ein umfangreiches Informationsangebot. Dort gibt es neben einer chronologischen Aufstellung aller neuen Dokumente (externer Link) auch Übersichten etwa zu den Leitlinien (Guidelines) und Empfehlungen (Recommendations) (externer Link), zu den Stellungnahmen (Opinions) (externer Link) oder den Jahresberichten (externer Link).

Der Europäische Datenschutzausschuss hat einige Leitlinien (Guidelines) der Artikel 29-Datenschutzgruppe (externer Link), seines Vorgängergremiums, gebilligt. Diese Dokumente sind bis zu einer Neufassung entsprechenden Arbeitsergebnissen des Europäischen Datenschutzausschusses gleichgestellt.