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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 01.03.2024
Geschäftsstelle
Der Landesbeauftragte bedient sich nach Art. 15 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz einer Geschäftsstelle, die beim Landtag eingerichtet ist. Dort erfüllen rund 50 Beschäftigte - Juristinnen und Juristen, Informatikerinnen und Informatiker sowie Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte aus der Verwaltung - die vielfältigen Aufgaben, welche das Unionsrecht und das nationale Recht einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zuweisen. Die Gliederung der Geschäftsstelle zeigt das Organigramm.
Organigramm