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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 24.05.2018

Wie finden Sie die zuständige Aufsichtsbehörde für Ihr Unternehmen?

Für das Unternehmen ist die Aufsichtsbehörde des (Bundes-)Landes zuständig, in dem der Sitz des Unternehmens liegt.

Maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist dabei grundsätzlich der Sitz des Unternehmens, nicht hingegen die gegebenenfalls handelnde Geschäftsstelle, Zweigstelle oder Filiale.

Für Fragen zu Datenübermittlungen durch einen in Bayern niedergelassenen Arzt oder ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Bayern ist daher das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (externer Link) der richtige Ansprechpartner.

Eine Übersicht der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich in den anderen (Bundes-)Ländern finden Sie hier.