Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie
- 1.
das 67. Lebensjahr vollendet und
- 2.
die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt
haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.