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Zitierungen von § 6a BMinG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6a BMinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMinG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG)
G. v. 24.07.1974 BGBl. I S. 1538; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 7 ParlStG (vom 25.07.2015)
... für Bundesminister geltenden Vorschriften der §§ 2, 4 bis 8, 18 bis 20 und 21a des Bundesministergesetzes sind entsprechend anzuwenden; bei Anwendung ... 5 Abs. 3 das zuständige Mitglied der Bundesregierung. Die Anzeige nach § 6a des Bundesministergesetzes erfolgt gegenüber dem zuständigen Mitglied der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1322
Artikel 1 BMinGuaÄndG Änderung des Bundesministergesetzes
... - BMinG)" ersetzt. 2. Nach § 6 werden die folgenden §§ 6a bis 6d eingefügt: „§ 6a (1) Mitglieder der ... § 6 werden die folgenden §§ 6a bis 6d eingefügt: „§ 6a (1) Mitglieder der Bundesregierung, die beabsichtigen, innerhalb der ersten 18 Monate ...
Artikel 2 BMinGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
... 1. Dem § 7 wird folgender Satz angefügt: „Die Anzeige nach § 6a des Bundesministergesetzes erfolgt gegenüber dem zuständigen Mitglied der ...
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