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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2006 aufgehoben
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Anlage 6 - Anzeigenverordnung (AnzV)

V. v. 29.12.1997 BGBl. I S. 3372; aufgehoben durch § 17 V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3245
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 7610-2-19 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 6 Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 13 KWG (Enge Verbindungen im Sinne von § 1 Abs. 10 KWG)


Anlage 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1997 S. 3392)



 

Zitierungen von Anlage 6 AnzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 AnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AnzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Ergänzungsanzeigenverordnung (ErgAnzV)
V. v. 29.12.1997 BGBl. I S. 3415
§ 1 ErgAnzV Allgemeine Angaben
... die engen Verbindungen im Sinne des § 1 Abs. 10 KWG unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 6 zur Anzeigenverordnung; 7. die inländischen Zweigstellen unter Angabe ...