[go: up one dir, main page]

Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Viertes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze (4. SeeArbGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2112, 2878 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 4d G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Geltung ab 26.12.2020, abweichend siehe Artikel 3
| |

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 7 am 26. Dezember 2020 in Kraft.

(2) Artikel 2a und 2d treten mit Wirkung vom 1. Juli 2020 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 7 und Artikel 2f treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(4) Artikel 2e tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

(5) Artikel 2c Nummer 3 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

(6) Artikel 2c Nummer 1 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

(7) Artikel 2b und Artikel 2c Nummer 2 treten am 1. Januar 2024 in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Oktober 2020.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von Artikel 3 Viertes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.03.2022Artikel 4d Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
vom 23.03.2022 BGBl. I S. 482
aktuell vorher 18.02.2021Artikel 12f Gesetz Digitale Rentenübersicht
vom 11.02.2021 BGBl. I S. 154
aktuellvor 18.02.2021Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 3 Viertes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 4. SeeArbGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. SeeArbGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz Digitale Rentenübersicht
G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154, 2022 BGBl. I S. 105, 1539
Artikel 12f RentÜGEG Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze
... Artikel 3 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze vom 14. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2112) wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 5 ...

Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 4d KUGSoWGG Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze
...  Artikel 3 Absatz 6 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze vom 14. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2112, 2878), das durch Artikel 12f des Gesetzes vom 11. Februar ...