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Anlage 3 - Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV)

Artikel 1 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614 (Nr. 36)
Geltung ab 08.10.2022; FNA: 7628-8-6 Gedeckte Schuldverschreibungen
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Anlage 3 Meldung: Hypothekenpfandbriefe - Umlauf (HypUml)


Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe - Umlauf (HypUml)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risikobarwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Hypothekenpfandbriefen".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „014" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „103" zu versehen.

IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
der Bereich der mit „001" bis „005" versehenen Spalten in den mit „001" bis „103" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „001" versehenen Spalte die Felder der mit „002", „007" und „084" bis „095" versehenen Zeilen,

b)
in der mit „002" versehenen Spalte die Felder der mit „003" bis „006", „008", „063", „081" und „096" bis „103" versehenen Zeilen,

c)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „009", „027", „045", „064", „065", „067", „069", „071", „073", „075", „077", „079", „082" und „083" versehenen Zeilen,

d)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „010", „011", „013", „015", „017", „019", „021", „023", „025", „028", „029", „031", „033", „035", „037", „039", „041", „043", „046", „047", „049", „051", „053", „055", „057", „059", „061", „066", „068", „070", „072", „074", „076", „078" und „080" versehenen Zeilen sowie

e)
in der mit „005" versehenen Spalte die Felder der mit „012", „014", „016", „018", „020", „022", „024", „026", „030", „032", „034", „036", „038", „040", „042", „044", „048", „050", „052", „054", „056", „058", „060" und „062" versehenen Zeilen,

3.
in

a)
der mit „006" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „002" und „007" bis „103" versehenen Zeilen,

b)
den mit „007" bis „014" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „002" bis „006" versehenen Zeilen,

c)
den mit „007" bis „013" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „084" bis „092" versehenen Zeilen,

d)
den mit „009" bis „011" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008" bis „083" und „093" bis „103" versehenen Zeilen,

e)
der mit „013" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „082" und „103" versehenen Zeilen sowie

f)
der mit „014" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „007" bis „083" und „093" bis „103" versehenen Zeilen.

V. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Ratingkategorie (einschließlich Modifikation)" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „007" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Anzahl Pfandbriefemissionen" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „008" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „009" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in Euro" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „010" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „011" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „012" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „013" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „014" versehenen Spalte in der mit „001" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag in Euro" zu überschreiben.

VI. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „002" versehenen Zeile ist mit „falls einschlägig: Pfandbrief ist extern geratet durch" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „007" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „084" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „085" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „084")" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „086" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" und „085")" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „087" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „086")" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „088" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „087")" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „089" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „088")" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „090" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „089")" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „091" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „090")" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „092" versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084" bis „091")" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „093" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe, die als Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „094" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe nach § 4 Absatz 5 Satz 1 zweiter Halbsatz PfandBG" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „001" versehenen Spalte in der mit „095" versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten, die nicht in Euro denominiert sind" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „S&P" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Moody’s" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „Fitch Ratings" zu überschreiben.

18.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „andere bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur" zu überschreiben.

19.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „008" versehenen Zeile ist mit „davon: Inhaberpfandbriefe" zu überschreiben.

20.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „063" versehenen Zeile ist mit „davon: Namenspfandbriefe" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „081" versehenen Zeile ist mit „davon: wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben.

22.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „096" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind" zu überschreiben.

23.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „097" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „098" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „099" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „100" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „101" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind" zu überschreiben.

28.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „102" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind" zu überschreiben.

29.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „103" versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind" zu überschreiben.

30.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „009" versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße mindestens 500 Millionen Euro" zu überschreiben.

31.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „027" versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro" zu überschreiben.

32.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „045" versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 250 Millionen Euro" zu überschreiben.

33.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „064" versehenen Zeile ist mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.

34.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „065" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.

35.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „067" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.

36.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „069" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.

37.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „071" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.

38.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „073" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.

39.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „075" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.

40.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „077" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.

41.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „079" versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben.

42.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „082" versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)" zu überschreiben.

43.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „083" versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)" zu überschreiben.

44.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „010", „028" und „046" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit" zu überschreiben.

45.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „011", „029" und „047" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre" zu überschreiben.

46.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „013", „031" und „049" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre" zu überschreiben.

47.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „015", „033" und „051" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre" zu überschreiben.

48.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „017", „035" und „053" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre" zu überschreiben.

49.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „019", „037" und „055" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre" zu überschreiben.

50.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „021", „039" und „057" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre" zu überschreiben.

51.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „023", „041" und „059" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr" zu überschreiben.

52.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „025", „043" und „061" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr" zu überschreiben.

53.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „066", „068", „070", „072", „074", „076", „078" und „080" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich" zu überschreiben.

54.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „012", „014", „016", „018", „020", „022", „024", „026", „030", „032", „034", „036", „038", „040", „042", „044", „048", „050", „052", „054", „056", „058", „060" und „062" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich" zu überschreiben.



 

Zitierungen von Anlage 3 PfandMeldeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 PfandMeldeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfandMeldeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise
 
§ 3 PfandMeldeV Meldeumfang
... das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Hypothekenpfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 3 bis 8, 2. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Öffentliche Pfandbriefe ...
Anlage 2 PfandMeldeV Meldung: Gattungsübergreifend (GttÜbg)
...  b) das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „ Anlage 3 (HypUml)", c) das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben ...