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Anlage 3 - Anzeigenverordnung (AnzV)
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3245 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 31.12.2006; FNA: 7610-2-33 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 31.12.2006; FNA: 7610-2-33 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 16 Abs. 1 AnzV) AB Aktivische Beteiligungsanzeige *)
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- Anm. d. Red.: Änderungen wurden hier in der Grafik nicht konsolidiert.
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung V. v. 23. November 2022 BGBl. I S. 2070 m.W.v. 29. November 2022
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Frühere Fassungen von Anlage 3 AnzV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.11.2022 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung vom 23.11.2022 BGBl. I S. 2070 |
aktuell vorher | 08.12.2016 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung vom 05.12.2016 BGBl. I S. 2796 |
aktuell vorher | 01.01.2016 | Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 01.04.2015 BGBl. I S. 434 |
aktuell vorher | 25.03.2009 | Artikel 2 Verordnung zur weiteren Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie vom 20.03.2009 BGBl. I S. 562 |
aktuell vorher | 31.12.2007 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung vom 31.10.2007 BGBl. I S. 2546 |
aktuell | vor 31.12.2007 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 AnzV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AnzV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 AnzV Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unternehmen, aktivische enge Verbindungen, Beteiligungen an oder Unternehmensbeziehungen mit Unternehmen mit Sitz im Ausland, Befreiungen) (vom 30.10.2018)
... 3 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 3 dieser Verordnung einzureichen. Bei Änderungen des Beteiligungsverhältnisses ... nummerierter Teilanzeigen mit dem Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 3 dieser Verordnung einzureichen. (3) Für die Berechnung des Anteils der Stimmrechte ...
§ 16 AnzV Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes (Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften) (vom 08.12.2016)
... 5 des Kreditwesengesetzes ist das Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 3 dieser Verordnung zu verwenden. Sammelanzeigen nach § 24 Absatz 3a Satz 2 und 5 des ... nummerierter Teilanzeigen mit dem Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 3 dieser Verordnung einzureichen. § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 bis 6 gilt ...
Zitat in folgenden Normen
Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2796, 2017 I 793
Anhang 2. AnzVÄndV
... zeitlichen Verfügbarkeit, Seite 3 (BGBl. 2016 I S. 2808)] Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 16 Abs. 1 AnzV) AB Aktivische Beteiligungsanzeige ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 31.10.2007 BGBl. I S. 2546
Artikel 1 1. AnzVÄndV
... b) Die Mustererklärung auf der vierten Seite wird aufgehoben. 9. In Anlage 3 Fußnote 17 wird nach dem Wort Beteiligungsverhältnis" ein Komma sowie das ...
Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... „§ 128 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" ersetzt. (40) In den Anlagen 3 , 5 und 7 der Anzeigenverordnung vom 19. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3245), die zuletzt durch Artikel ...
Verordnung zur weiteren Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
V. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 562, 688
Artikel 2 BeteilRUV Änderung der Anzeigenverordnung
... Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 3 dieser Verordnung einzureichen." bb) In Satz 2 wird in Nummer 1 die Angabe ... Fassung weiterhin anzuwenden." 8. Anlage 1 wird aufgehoben. 9. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 „Art der Anzeige" wird nach ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2070
Artikel 1 4. AnzVÄndV
... des Jahres zugrunde zu legen, für das die Anzeige erfolgt." 4. In der Anlage 3 Ziffer 3 wird die Tabelle wie folgt gefasst: ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2796, 2017 I 793
Artikel 1 2. AnzVÄndV (vom 08.12.2016)
... 3 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 3 dieser Verordnung einzureichen." bb) Satz 2 wird wie folgt geändert: ... 4 und 5 des Kreditwesengesetzes ist das Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 3 dieser Verordnung zu verwenden." bb) In Satz 2 werden die Wörter ... die Vergabe auch für diese Unternehmen zugelassen ist." 17. Die Anlagen 1 bis 7 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...
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