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Anlage 3 - Anzeigenverordnung (AnzV)

V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3245 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 31.12.2006; FNA: 7610-2-33 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 16 Abs. 1 AnzV) AB Aktivische Beteiligungsanzeige *)



Anzeige AB Aktivische Beteiligungsanzeige, Seite 1 (BGBl. 2016 I S. 2809)


Anzeige AB Aktivische Beteiligungsanzeige, Seite 2 (BGBl. 2016 I S. 2810)


Anzeige AB Aktivische Beteiligungsanzeige, Seite 3 (BGBl. 2016 I S. 2811)



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*)
Anm. d. Red.: Änderungen wurden hier in der Grafik nicht konsolidiert.



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Frühere Fassungen von Anlage 3 AnzV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.11.2022Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
vom 23.11.2022 BGBl. I S. 2070
aktuell vorher 08.12.2016Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
vom 05.12.2016 BGBl. I S. 2796
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
vom 01.04.2015 BGBl. I S. 434
aktuell vorher 25.03.2009Artikel 2 Verordnung zur weiteren Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
vom 20.03.2009 BGBl. I S. 562
aktuell vorher 31.12.2007Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
vom 31.10.2007 BGBl. I S. 2546
aktuellvor 31.12.2007Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 AnzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AnzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise
 
§ 7 AnzV Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unternehmen, aktivische enge Verbindungen, Beteiligungen an oder Unternehmensbeziehungen mit Unternehmen mit Sitz im Ausland, Befreiungen) (vom 30.10.2018)
... 3 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 3 dieser Verordnung einzureichen. Bei Änderungen des Beteiligungsverhältnisses ... nummerierter Teilanzeigen mit dem Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 3 dieser Verordnung einzureichen. (3) Für die Berechnung des Anteils der Stimmrechte ...
§ 16 AnzV Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes (Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften) (vom 08.12.2016)
... 5 des Kreditwesengesetzes ist das Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 3 dieser Verordnung zu verwenden. Sammelanzeigen nach § 24 Absatz 3a Satz 2 und 5 des ... nummerierter Teilanzeigen mit dem Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 3 dieser Verordnung einzureichen. § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 bis 6 gilt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2796, 2017 I 793
Anhang 2. AnzVÄndV
... zeitlichen Verfügbarkeit, Seite 3 (BGBl. 2016 I S. 2808)] Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 16 Abs. 1 AnzV) AB Aktivische Beteiligungsanzeige  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 31.10.2007 BGBl. I S. 2546
Artikel 1 1. AnzVÄndV
... b) Die Mustererklärung auf der vierten Seite wird aufgehoben. 9. In Anlage 3 Fußnote 17 wird nach dem Wort „Beteiligungsverhältnis" ein Komma sowie das ...

Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... „§ 128 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" ersetzt. (40) In den Anlagen 3 , 5 und 7 der Anzeigenverordnung vom 19. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3245), die zuletzt durch Artikel ...

Verordnung zur weiteren Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
V. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 562, 688
Artikel 2 BeteilRUV Änderung der Anzeigenverordnung
... Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 3 dieser Verordnung einzureichen." bb) In Satz 2 wird in Nummer 1 die Angabe ... Fassung weiterhin anzuwenden." 8. Anlage 1 wird aufgehoben. 9. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 „Art der Anzeige" wird nach ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2070
Artikel 1 4. AnzVÄndV
... des Jahres zugrunde zu legen, für das die Anzeige erfolgt." 4. In der Anlage 3 Ziffer 3 wird die Tabelle wie folgt gefasst:  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2796, 2017 I 793
Artikel 1 2. AnzVÄndV (vom 08.12.2016)
... 3 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 3 dieser Verordnung einzureichen." bb) Satz 2 wird wie folgt geändert: ... 4 und 5 des Kreditwesengesetzes ist das Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 3 dieser Verordnung zu verwenden." bb) In Satz 2 werden die Wörter ... die Vergabe auch für diese Unternehmen zugelassen ist." 17. Die Anlagen 1 bis 7 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...