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Anlage 12 - Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV)

Artikel 1 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614 (Nr. 36)
Geltung ab 08.10.2022; FNA: 7628-8-6 Gedeckte Schuldverschreibungen
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Anlage 12 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Ausland (ÖpfDckOrdAus)


Anlage 12 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Ausland (ÖpfDckOrdAus)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Deckungswerte nach § 20 Absatz 1 PfandBG, deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber ihren Sitz im Ausland haben oder Internationale Organisationen oder Multilaterale Entwicklungsbanken sind".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 9 Spalten und 378 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „008" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „377" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „005" bis „008" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „004" bis „377" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „003" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „004" versehenen Spalten in den mit „001" bis „377" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „004", „014", „024", „034", „044", „054", „064", „074", „084", „094", „104", „114", „124", „134", „144", „154", „164", „174", „184", „194", „204", „214", „224", „234", „244", „254", „264", „274", „284", „294", „304", „314", „324", „334", „344", „364" und „374" versehenen Zeilen,

b)
in der mit „003" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005" bis „012", „015" bis „022", „025" bis „032", „035" bis „042", „045" bis „052", „055" bis „062", „065" bis „072", „075" bis „082", „085" bis „092", „095" bis „102", „105" bis „112", „115" bis „122", „125" bis „132", „135" bis „142", „145" bis „152", „155" bis „162", „165" bis „172", „175" bis „182", „185" bis „192", „195" bis „202", „205" bis „212", „215" bis „222", „225" bis „232", „235" bis „242", „245" bis „252", „255" bis „262", „265" bis „272", „275" bis „282", „285" bis „292", „295" bis „302", „305" bis „312", „315" bis „322", „325" bis „332", „335" bis „342", „345" bis „362", „365" bis „372" und „375" und „376" versehenen Zeilen sowie

c)
in der mit „004" versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „013", „023", „033", „043", „053", „063", „073", „083", „093", „103", „113", „123", „133", „143", „153", „163", „173", „183", „193", „203", „213", „223", „233", „243", „253", „263", „273", „283", „293", „303", „313", „323", „333", „343", „363", „373" und „377" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „005" und „006" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Deckungswerte, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „007" versehenen Spalte in den mit „002" und „003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „008" versehenen Spalte in den mit „002" und „003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „005" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „006" versehenen Spalte in der mit „003" versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Belgien gesamt" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „014" versehenen Zeile ist mit „Bulgarien gesamt" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „024" versehenen Zeile ist mit „Dänemark gesamt" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „034" versehenen Zeile ist mit „Estland gesamt" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „044" versehenen Zeile ist mit „Finnland gesamt" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „054" versehenen Zeile ist mit „Frankreich gesamt" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „064" versehenen Zeile ist mit „Griechenland gesamt" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „074" versehenen Zeile ist mit „Irland gesamt" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „084" versehenen Zeile ist mit „Italien gesamt" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „094" versehenen Zeile ist mit „Kroatien gesamt" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „104" versehenen Zeile ist mit „Lettland gesamt" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „114" versehenen Zeile ist mit „Litauen gesamt" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „124" versehenen Zeile ist mit „Luxemburg gesamt" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „134" versehenen Zeile ist mit „Malta gesamt" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „144" versehenen Zeile ist mit „Niederlande gesamt" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „154" versehenen Zeile ist mit „Österreich gesamt" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „164" versehenen Zeile ist mit „Polen gesamt" zu überschreiben.

18.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „174" versehenen Zeile ist mit „Portugal gesamt" zu überschreiben.

19.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „184" versehenen Zeile ist mit „Rumänien gesamt" zu überschreiben.

20.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „194" versehenen Zeile ist mit „Schweden gesamt" zu überschreiben.

21.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „204" versehenen Zeile ist mit „Slowakei gesamt" zu überschreiben.

22.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „214" versehenen Zeile ist mit „Slowenien gesamt" zu überschreiben.

23.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „224" versehenen Zeile ist mit „Spanien gesamt" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „234" versehenen Zeile ist mit „Tschechische Republik gesamt" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „244" versehenen Zeile ist mit „Ungarn gesamt" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „254" versehenen Zeile ist mit „Zypern gesamt" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „264" versehenen Zeile ist mit „Island gesamt" zu überschreiben.

28.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „274" versehenen Zeile ist mit „Liechtenstein gesamt" zu überschreiben.

29.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „284" versehenen Zeile ist mit „Norwegen gesamt" zu überschreiben.

30.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „294" versehenen Zeile ist mit „Japan gesamt" zu überschreiben.

31.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „304" versehenen Zeile ist mit „Kanada gesamt" zu überschreiben.

32.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „314" versehenen Zeile ist mit „Schweiz gesamt" zu überschreiben.

33.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „324" versehenen Zeile ist mit „Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gesamt" zu überschreiben.

34.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „334" versehenen Zeile ist mit „Vereinigte Staaten von Amerika gesamt" zu überschreiben.

35.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „344" versehenen Zeile ist mit „Multilaterale Entwicklungsbanken nach Artikel 117 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gesamt" zu überschreiben.

36.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „364" versehenen Zeile ist mit „Internationale Organisationen nach Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gesamt" zu überschreiben.

37.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „374" versehenen Zeile ist mit „Europäische Zentralbank" zu überschreiben.

38.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „005", „015", „025", „035", „045", „055", „065", „075", „085", „095", „105", „115", „125", „135", „145", „155", „165", „175", „185", „195", „205", „215", „225", „235", „245", „255", „265", „275", „285", „295", „305", „315", „325" und „335" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Zentralregierung" zu überschreiben.

39.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „006", „016", „026", „036", „046", „056", „066", „076", „086", „096", „106", „116", „126", „136", „146", „156", „166", „176", „186", „196", „206", „216", „226", „236", „246", „256", „266", „276", „286", „296", „306", „316", „326" und „336" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Zentralbank" zu überschreiben.

40.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „007", „017", „027", „037", „047", „057", „067", „077", „087", „097", „107", „117", „127", „137", „147", „157", „167", „177", „187", „197", „207", „217", „227", „237", „247", „257", „267", „277", „287", „297", „307", „317", „327" und „337" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Regionalverwaltungen" zu überschreiben.

41.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „008", „018", „028", „038", „048", „058", „068", „078", „088", „098", „108", „118", „128", „138", „148", „158", „168", „178", „188", „198", „208", „218", „228", „238", „248", „258", „268", „278", „288", „298", „308", „318", „328" und „338" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: sonstige Gebietskörperschaften" zu überschreiben.

42.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „009", „019", „029", „039", „049", „059", „069", „079", „089", „099", „109", „119", „129", „139", „149", „159", „169", „179", „189", „199", „209", „219", „229", „239", „249", „259", „269", „279", „289", „299", „309", „319", „329" und „339" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: öffentliche Stellen (ohne Exportkreditversicherer)" zu überschreiben.

43.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „010", „020", „030", „040", „050", „060", „070", „080", „090", „100", „110", „120", „130", „140", „150", „160", „170", „180", „190", „200", „210", „220", „230", „240", „250", „260", „270", „280", „290", „300", „310", „320", „330" und „340" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Exportkreditversicherer" zu überschreiben.

44.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „011", „021", „031", „041", „051", „061", „071", „081", „091", „101", „111", „121", „131", „141", „151", „161", „171", „181", „191", „201", „211", „221", „231", „241", „251", „261", „271", „281", „291", „301", „311", „321", „331", „341", „361", „371" und „375" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit Ausfallgarantie / Ausfallbürgschaft versehen" zu überschreiben.

45.
Die Felder der mit „003" versehenen Spalte in den mit „012", „022", „032", „042", „052", „062", „072", „082", „092", „102", „112", „122", „132", „142", „152", „162", „172", „182", „192", „202", „212", „222", „232", „242", „252", „262", „272", „282", „292", „302", „312", „322", „332", „342", „362", „372" und „376" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: keine Wertpapiere oder wie Wertpapiere gehandelten Finanzinstrumente" zu überschreiben.

46.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „345" versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung" zu überschreiben.

47.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „346" versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale Finanz-Corporation" zu überschreiben.

48.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „347" versehenen Zeile ist mit „davon: Interamerikanische Entwicklungsbank" zu überschreiben.

49.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „348" versehenen Zeile ist mit „davon: Asiatische Entwicklungsbank" zu überschreiben.

50.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „349" versehenen Zeile ist mit „davon: Afrikanische Entwicklungsbank" zu überschreiben.

51.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „350" versehenen Zeile ist mit „davon: Entwicklungsbank des Europarates" zu überschreiben.

52.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „351" versehenen Zeile ist mit „davon: Nordische Investitionsbank" zu überschreiben.

53.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „352" versehenen Zeile ist mit „davon: Karibische Entwicklungsbank" zu überschreiben.

54.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „353" versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung" zu überschreiben.

55.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „354" versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische Investitionsbank" zu überschreiben.

56.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „355" versehenen Zeile ist mit „davon: Europäischer Investitionsfonds" zu überschreiben.

57.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „356" versehenen Zeile ist mit „davon: Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur" zu überschreiben.

58.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „357" versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale Finanzierungsfazilität für Impfungen" zu überschreiben.

59.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „358" versehenen Zeile ist mit „davon: Islamische Entwicklungsbank" zu überschreiben.

60.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „359" versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale Entwicklungsorganisation" zu überschreiben.

61.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „360" versehenen Zeile ist mit „davon: Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank" zu überschreiben.

62.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „365" versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische Union und Europäische Atomgemeinschaft" zu überschreiben.

63.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „366" versehenen Zeile ist mit „davon: Internationaler Währungsfonds" zu überschreiben.

64.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „367" versehenen Zeile ist mit „davon: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich" zu überschreiben.

65.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „368" versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische Finanzstabilitätsfazilität" zu überschreiben.

66.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „369" versehenen Zeile ist mit „davon: Europäischer Stabilisierungsmechanismus" zu überschreiben.

67.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „370" versehenen Zeile ist mit „davon: Finanzinstitut nach Artikel 118 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 575/2013" zu überschreiben.

68.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „013", „023", „033", „043", „053", „063", „073", „083", „093", „103", „113", „123", „133", „143", „153", „163", „173", „183", „193", „203", „213", „223", „233", „243", „253", „263", „273", „283", „293", „303", „313", „323", „333", „343", „363", „373" und „377" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben.



 

Zitierungen von Anlage 12 PfandMeldeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 12 PfandMeldeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfandMeldeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise
 
§ 3 PfandMeldeV Meldeumfang
... in der Gattung Öffentliche Pfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 9 bis 14, 3. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Schiffspfandbriefe betreiben, ... oder 3. für die Gattung Öffentliche Pfandbriefe keine in der Meldung nach Anlage 12 zu berücksichtigenden Deckungswerte, deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber im ...
Anlage 2 PfandMeldeV Meldung: Gattungsübergreifend (GttÜbg)
...  k) das Feld der ersten Spalte von links in der zwölften Zeile von oben mit „ Anlage 12 (ÖpfDckOrdAus)", l) das Feld der ersten Spalte von links in der 13. Zeile ...