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§ 94a - Patentanwaltsordnung (PAO)

G. v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1967; FNA: 424-5-1 Gemeinsame Rechtsvorschriften
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§ 94a Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit



(1) Das Oberlandesgericht entscheidet im ersten Rechtszug über alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nach diesem Gesetz, einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder einer Satzung der Patentanwaltskammer, soweit nicht die Streitigkeiten berufsgerichtlicher Art oder einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind (verwaltungsrechtliche Patentanwaltssachen).

(2) Der Bundesgerichtshof entscheidet über das Rechtsmittel

1.
der Berufung gegen Urteile des Senats für Patentanwaltssachen bei dem Oberlandesgericht,

2.
der Beschwerde nach § 17a Absatz 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

(3) Der Bundesgerichtshof entscheidet in erster und letzter Instanz über Klagen gegen Entscheidungen, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz getroffen hat oder für die es zuständig ist.



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Frühere Fassungen von § 94a PAO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 212 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
vom 14.08.2009 BGBl. I S. 2827
aktuellvor 01.09.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 94a PAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 94a PAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise
 
§ 41b PAO Zulassung als Syndikuspatentanwalt (vom 01.08.2022)
... der Rentenversicherung gegen die Entscheidung nach Satz 1 Rechtsschutz gemäß § 94a Absatz 1 und 2 zu. Der Träger der Rentenversicherung ist bei seiner Entscheidung über die ...
§ 77 PAO Einziehung rückständiger Beiträge (vom 18.05.2017)
... sie nicht im Wege der Anfechtung der vollstreckbaren Zahlungsaufforderung in dem Verfahren nach § 94a Absatz 1 geltend gemacht werden konnten. Solche Einwendungen sind im Wege der Klage bei dem in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Justizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV)
V. v. 08.11.2021 BGBl. I S. 4834; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 335
Anlage JAktAV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen (vom 05.12.2023)
...  verwaltungsrechtliche Anwaltssachen (§ 112a BRAO und Patentanwalts- sachen ( §§ 94a ff. PAO) 30 Jahre     b) Sammelakten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Artikel 6 SyndAnwNRG Änderung der Patentanwaltsordnung
... der Rentenversicherung gegen die Entscheidung nach Satz 1 Rechtsschutz gemäß § 94a Absatz 1 und 2 zu. Der Träger der Rentenversicherung ist bei seiner Entscheidung über ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 4 AnwBerRÄndG Änderung der Patentanwaltsordnung
... sie nicht im Wege der Anfechtung der vollstreckbaren Zahlungsaufforderung in dem Verfahren nach § 94a Absatz 1 geltend gemacht werden konnten. Solche Einwendungen sind im Wege der Klage bei dem in § 797 ...
Anlage 2 AnwBerRÄndG (zu Artikel 4 Nummer 58)
... Abschnitt Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen § 94a Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit § 94b Anwendung der ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 212 10. ZustAnpV Änderung der Patentanwaltsordnung
... 7, § 74 Absatz 1 und 2 Satz 1, den §§ 82a, 91 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3, § 94a Absatz 3 sowie § 120 Absatz 2 Satz 1 der Patentanwaltsordnung vom 7. September 1966 (BGBl. I ...