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§ 86 - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
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Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
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§ 86 Rechtsbeschwerdegründe
§ 86 wird in 9 Vorschriften zitiert
(1) Gegen die in der Hauptsache erlassenen Beschlüsse der Oberlandesgerichte findet die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt, wenn das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.
(2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn
- 1.
- eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden ist oder
- 2.
- die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erfordert.
(3) 1Über die Zulassung oder Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist in der Entscheidung des Oberlandesgerichts zu befinden. 2Die Nichtzulassung ist zu begründen.
(4) Einer Zulassung zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts bedarf es nicht, wenn einer der folgenden Mängel des Verfahrens vorliegt und gerügt wird:
- 1.
- wenn das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,
- 2.
- wenn bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war,
- 3.
- wenn einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war,
- 4.
- wenn ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat,
- 5.
- wenn die Entscheidung auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder
- 6.
- wenn die Entscheidung nicht mit Gründen versehen ist.
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Zitierungen von § 86 EnWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 86 EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 51 EnWG Monitoring der Versorgungssicherheit (vom 01.01.2021)
... der Versorgungssicherheit nach den Absätzen 2 bis 4 durch. Die §§ 73, 75 bis 89 und 106 bis 108 sind entsprechend anzuwenden. Bei der Durchführung des ...
§ 107 EnWG Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof (vom 13.10.2023)
... in Verwaltungssachen über die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte ( §§ 86 und 88) und über die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 87); 2. in ...
Zitat in folgenden Normen
Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 50 GKG Bestimmte Beschwerdeverfahren (vom 01.12.2021)
... Entscheidungen der Regulierungsbehörde und über Rechtsbeschwerden (§§ 75 und 86 des Energiewirtschaftsgesetzes oder § 35 Absatz 3 und 4 des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes), 3. über ...
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 20.07.2024)
... und bestimmte Beschwerden Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 77 GWB, § 86 EnWG , § 35 KSpG und § 24 EU-VSchDG Abschnitt 4 Zulassung der Sprungrevision, ... Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 77 GWB, § 86 EnWG , § 35 KSpG und § 24 EU-VSchDG Abschnitt 5 Rechtsmittelverfahren des gewerblichen ... Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 77 GWB, § 86 EnWG , § 35 KSpG und § 24 EU-VSchDG 1230 Verfahren im ... Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 77 GWB, § 86 EnWG , § 35 KSpG und § 24 EU-VSchDG ...
Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)
Artikel 1 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1726; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 35 KSpG Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung (vom 08.09.2015)
... bestimmt ist, gelten für das behördliche und gerichtliche Verfahren die §§ 67 bis 90a sowie 94 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. In Bezug auf Durchsuchungen nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Kohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 4 KAusG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Monitoring der Versorgungssicherheit nach den Absätzen 2 bis 4 durch. Die §§ 73, 75 bis 89 und 106 bis 108 sind entsprechend anzuwenden. Bei der Durchführung des Monitorings ...
Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367
Artikel 7 VSchDGEinfG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... gefasst: „Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG". bb) Die Angabe zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt ... gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG". b) In der Vorbemerkung 1.2.2 wird der Punkt durch ein ... gefasst: „Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG". d) Die Überschrift zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 ... gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB, § 86 EnWG und § 24 VSchDG". ...
Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 StroMaG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 12a, 12b, 14 Absatz 1a und 1b sowie nach den §§ 68, 69 und 71. Die §§ 73, 75 bis 89 und 106 bis 108 sind entsprechend anzuwenden. Bei der Durchführung des Monitorings ...
Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
Artikel 3 2. EnWRNG Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen
... Entscheidungen der Regulierungsbehörde und über Rechtsbeschwerden (§§ 75 und 86 des Energiewirtschaftsgesetzes) und 3. über Beschwerden gegen Verfügungen ... „Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB und § 86 EnWG". bb) Die Angabe zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 4 wird wie folgt ... gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB und § 86 EnWG". b) In der Vorbemerkung 1.2.2 werden der abschließende Punkt durch ... gefasst: „Abschnitt 3 Revision, Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB und § 86 EnWG". d) Die Überschrift zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 4 wird wie ... gegen die Nichtzulassung der Revision sowie der Rechtsbeschwerden nach § 74 GWB und § 86 EnWG". (44) In der Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 der Anlage 1 ...
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