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§ 45 - Bundesbeamtengesetz (BBG)
Artikel 1 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160 (Nr. 7); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
Geltung ab 12.02.2009; FNA: 2030-2-30 Beamte
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Geltung ab 12.02.2009; FNA: 2030-2-30 Beamte
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§ 45 Begrenzte Dienstfähigkeit
§ 45 wird in 21 Vorschriften zitiert
(1) 1Von der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist abzusehen, wenn die Beamtin oder der Beamte unter Beibehaltung des übertragenen Amtes die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienstfähigkeit). 2Von der begrenzten Dienstfähigkeit soll abgesehen werden, wenn der Beamtin oder dem Beamten nach § 44 Abs. 2 oder 3 ein anderes Amt oder eine geringerwertige Tätigkeit übertragen werden kann.
(2) 1Die Arbeitszeit ist entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit zu verkürzen. 2Mit Zustimmung der Beamtin oder des Beamten ist auch eine Verwendung in einer nicht dem Amt entsprechenden Tätigkeit möglich.
(3) 1Die für die Ernennung zuständige Behörde entscheidet über die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit. 2Für das Verfahren gelten die Vorschriften über die Dienstunfähigkeit entsprechend.
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Zitierungen von § 45 BBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 48 BBG Ärztliche Untersuchung (vom 07.12.2018)
... In den Fällen der §§ 44 bis 47 kann die zuständige Behörde die ärztliche Untersuchung nur einer ...
§ 49 BBG Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit
... Befugnis kann auf andere Behörden übertragen werden. (3) Die §§ 44 bis 48 mit Ausnahme des § 44 Abs. 4 sind entsprechend ...
§ 99 BBG Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (vom 05.04.2017)
... überschreitet. Bei begrenzter Dienstfähigkeit ist ein Fünftel der nach § 45 Abs. 2 Satz 1 verkürzten Arbeitzeit zugrunde zu legen. Soweit der Gesamtbetrag der Vergütung ...
Zitat in folgenden Normen
Altersgeldgesetz (AltGG)
Artikel 1 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 5 AltGG Altersgeldfähige Dienstbezüge (vom 01.01.2020)
... dies gilt auch bei eingeschränkter Verwendung wegen begrenzter Dienstfähigkeit nach § 45 des Bundesbeamtengesetzes . (3) § 5 Absatz 3, 5 und 6 des Beamtenversorgungsgesetzes gilt ...
§ 6 AltGG Altersgeldfähige Dienstzeit (vom 07.07.2021)
... für Zeiten einer eingeschränkten Verwendung wegen begrenzter Dienstfähigkeit nach § 45 des Bundesbeamtengesetzes . (2) Der im Beamtenverhältnis zurückgelegten Dienstzeit steht die ...
Altersteilzeitzuschlagsverordnung (ATZV)
neugefasst durch B. v. 23.08.2001 BGBl. I S. 2239; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 38 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
§ 2 ATZV Höhe und Berechnung (vom 12.02.2009)
... Altersteilzeit zugrunde gelegt worden ist, bei Beamten mit begrenzter Dienstfähigkeit (§ 45 des Bundesbeamtengesetzes oder entsprechendes Landesrecht) unter Berücksichtigung des § ...
Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BMFSFJBAFzAZustAnO)
A. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 124
§ 2 BMFSFJBAFzAZustAnO Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten nach dem Bundesbeamtengesetz
... 2 des Bundesbeamtengesetzes), 2. die Befugnis, in den Fällen der §§ 44 bis 47 des Bundesbeamtengesetzes zu bestimmen, welche Ärztin oder welcher Arzt mit der ...
Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 5 BeamtVG Ruhegehaltfähige Dienstbezüge (vom 01.01.2020)
... bei eingeschränkter Verwendung eines Beamten wegen begrenzter Dienstfähigkeit nach § 45 des Bundesbeamtengesetzes . § 78 des Bundesbesoldungsgesetzes ist nicht anzuwenden. (2) Ist der ...
§ 6 BeamtVG Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit (vom 01.04.2024)
... der eingeschränkten Verwendung eines Beamten wegen begrenzter Dienstfähigkeit nach § 45 des Bundesbeamtengesetzes sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur ...
Bundesbesoldungsgesetz
neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 6a BBesG Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit (vom 01.01.2020)
... Bei begrenzter Dienstfähigkeit ( § 45 des Bundesbeamtengesetzes ) erhält der Beamte oder Richter Dienstbezüge entsprechend § 6 Absatz 1. ...
Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV)
neugefasst durch B. v. 11.11.2004 BGBl. I S. 2831; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
§ 5a EUrlV Urlaubsdauer bei Übergang zu Teilzeit (vom 20.08.2021)
... nach § 44 des Bundesbeamtengesetzes, 5. begrenzte Dienstfähigkeit nach § 45 des Bundesbeamtengesetzes . Satz 1 Nummer 4 findet nur Anwendung, wenn eine erneute Berufung in das ...
Pflegezeitvorschussverordnung (PflZV)
V. v. 18.07.2013 BGBl. I S. 2573; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.10.2016 BGBl. I S. 2362
§ 4 PflZV Härtefallregelung (vom 28.10.2016)
... 1 zu Grunde lag, 3. die Beamtin oder der Beamte begrenzt dienstfähig wird (§ 45 des Bundesbeamtengesetzes), 4. die Beamtin oder der Beamte unter Wegfall der ...
Postbeamtenaltersteilzeitverordnung (PostBATZV)
Artikel 1 V. v. 07.12.2015 BGBl. I S. 2204; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2877
§ 2 PostBATZV Post-Altersteilzeitzuschlag
... zugrunde gelegt worden ist, den Beamtinnen und Beamten mit begrenzter Dienstfähigkeit (§ 45 des Bundesbeamtengesetzes) unter Berücksichtigung der Besoldung nach § 72a des ...
Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG)
Artikel 4 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325, 2353; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 1 PostPersRG Dienstrechtliche Zuständigkeiten der Postnachfolgeunternehmen (vom 01.04.2024)
... oder die Arbeitszeit eines Beamten wegen begrenzter Dienstfähigkeit gemäß § 45 des Bundesbeamtengesetzes herabzusetzen, hat er seine Entscheidung vor ihrem Erlass unverzüglich unter Vorlage der ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 275 SGB V Begutachtung und Beratung (vom 12.12.2021)
... Dienst obliegenden Aufgaben nicht beeinträchtigt wird, kann er Beamte nach den §§ 44 bis 49 des Bundesbeamtengesetzes ärztlich untersuchen und ärztliche Gutachten fertigen. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BesStMG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit (1) Bei begrenzter Dienstfähigkeit ( § 45 des Bundesbeamtengesetzes ) erhält der Beamte oder Richter Dienstbezüge entsprechend § 6 Absatz 1. ...
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 2 DNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... 42a Bundesbeamtengesetz und entsprechendes Landesrecht)" durch die Angabe „(§ 45 des Bundesbeamtengesetzes)" ersetzt und nach dem Wort „Beamte" die Wörter ...
Artikel 4 DNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... 42a des Bundesbeamtengesetzes oder entsprechendem Landesrecht" durch die Angabe „§ 45 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: ... 42a des Bundesbeamtengesetzes oder entsprechendem Landesrecht" durch die Angabe „§ 45 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... ruhegehaltfähig." 9. In § 13 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 45 des Bundesbeamtengesetzes oder dem entsprechenden Landesrecht" durch die Angabe „§ ... 38. In § 60 Satz 1 wird die Angabe „der §§ 39 und 45 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes oder des entsprechenden Landesrechts" durch die Angabe ... 55. In § 85a Satz 1 wird die Angabe „§ 39 oder § 45 des Bundesbeamtengesetzes oder dem entsprechenden Landesrecht" durch die Angabe „§ ...
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... 6 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 26 Abs. 2, des § 42 Abs. 3 und des § 45 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 28 Abs. 2 und 3, des § ... des Bundesbeamtengesetzes oder entsprechendes Landesrecht)" durch die Angabe „(§ 45 des Bundesbeamtengesetzes oder entsprechendes Landesrecht)" ersetzt. 2. Absatz 3 ... 42a des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 44 Abs. 2 bis 5 und des § 45 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 4. In § 390 Abs. 4 Satz 3 wird die Angabe ... und die Angabe „§ 42a des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 45 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. b) Satz 2 wird aufgehoben. 2. ... und die Angabe „§ 42a des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 45 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 2. In § 2 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort ... Angabe „§ 10 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesbeamtengesetzes" und die Angabe „§ 45 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 46 des Bundesbeamtengesetzes" ...
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 1 GKV-VSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Dienst obliegenden Aufgaben nicht beeinträchtigt wird, kann er Beamte nach den §§ 44 bis 49 des Bundesbeamtengesetzes ärztlich untersuchen und ärztliche Gutachten fertigen. ...
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung
V. v. 24.11.2014 BGBl. I S. 1797
Artikel 1 14. EUrlVÄndV Änderung der Erholungsurlaubsverordnung
... § 44 des Bundesbeamtengesetzes, 5. begrenzte Dienstfähigkeit nach § 45 des Bundesbeamtengesetzes. Satz 1 Nummer 4 findet nur Anwendung, wenn eine erneute ...
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