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Das Wirken der Treuhandanstalt | Deutschland Archiv | bpb.de

Das Wirken der Treuhandanstalt

Im Frühjahr 1990 wurde die Gründung der Treuhandanstalt in der DDR beschlossen. Der ursprüngliche Gedanke war, das Volkseigentum in der Phase der Staatsauflösung zu schützen und in privatwirtschaftliche Strukturen zu überführen. Es gab auch die Idee, Anteilsscheine an die DDR-Bevölkerung auszugegeben. Die Aufgaben der Treuhand änderten sich im Zuge der Einheit und ihrer Vorbereitung jedoch rasant. Mehr und mehr beeinflusste die Bundesregierung die Tätigkeit der Treuhandanstalt, die schließlich zu einer Privatisierungsagentur wurde, die darüber zu entscheiden hatte, ob Betriebe saniert wurden, um sie zu veräußern oder ob sie zu liquidieren waren. Vielen Ostdeutschen gilt sie bis heute als Schuldige für die hohe Arbeitslosigkeit in den 1990er Jahren. Mittlerweile stehen der Wissenschaft Unterlagen der Treuhand zur Verfügung, um ihre Rolle aus Sicht von Zeithistorikerinnen und -historikern zu betrachten. In einer Beitragsserie wird das Deutschland Archiv über die Erforschung unterschiedlicher Aspekte der Arbeit der Treuhandanstalt berichten, darunter mehrere Forschungsprojekte des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin.