Gewässerunterhaltung
Gegenstand der Gewässerunterhaltung ist neben der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss und bei schiffbaren Gewässern der Schiffbarkeit auch die Erhaltung der ökologischen und landeskulturellen Funktionen der Gewässer.
Die Unterhaltung der ca. 1.980 Kilometer Landesgewässer I. Ordnung obliegt dem Landesumweltamt. Für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung mit einer Gesamtlänge von ca. 30.500 Kilometer wurden flächendeckend Wasser- und Bodenverbände gebildet.
Mehrjährige Unterhaltungspläne sollen den Unterhaltungspflichtigen die Zusammenstellung und Ausführung von Maßnahmen für ein bestimmtes Gewässer oder seine Teilbereiche erleichtern. Bestandteil dieser Pläne ist u. a. die Definition von Entwicklungszielen für die Gewässer. Unterhaltungsrahmenpläne liegen u. a. für ausgewählte Gewässer im Oderbruch und den Raum Uckermark vor.
Weitere Informationen:
Neue Verbandsgebiete für die Gewässerunterhaltungsverbände
Erprobung neuer Finanzierungsmodelle für die Kosten der Unterhaltung
der Gewässer 2. Ordnung