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Rechtliche Situation

Die Gesetzgebung Brandenburgs ist in Rechtsvorschriften des Bundes und der EU eingebettet. Die Bundesländer können dort Recht setzen, wo der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat oder diese nicht ausübt.
Grundlage der brandenburgischen Gesetzgebung ist die Landesverfassung, die am 14. Juni 1992 durch Volksentscheid beschlossen wurde.

Seit seiner Konstituierung im Jahre 1990 verabschiedete der Landtag zahlreiche Landesgesetze. Ergänzt werden die Gesetze durch zahlreiche Verwaltungsvorschriften.

Eine Auswahl dieser Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bekanntmachungen, Verfügungen und Vorschriften) des Landes Brandenburg mit Hinweisen auf Bundes- und EU-Gesetze ist nebenstehend nach Bereichen des Geschäftsbereiches Agrar & Umwelt abrufbar. 

Eine Gesamtübersicht zum elektronischen Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg steht in ihrer authentischen und rechtlich verbindlichen Form unter www.landesrecht.brandenburg.de zur Verfügung. Nichtamtliche Versionen sind in der Landesrechtsdatenbank (BRAVORS) unter www.bravors.brandenburg.de abrufbar.

Rechtsvorschriften des Bundes sind einsehbar bei:

Bundesanzeiger Verlags-GmbH
Postfach 13 20
53003 Bonn
www.bundesanzeiger.de

Weitere Informationen zum Thema "Umweltrecht" bietet die Gesellschaft für Umweltrecht e.V. (GfU)

Letzte Aktualisierung: 04.06.2015