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Industrieanlage (© Digitalpress, Josef Müllek, www.fotolia.com)Industrieanlage, © Digitalpress, Josef Müllek, www.fotolia.comIndustrieanlagen und Gewerbebetriebe, die besondere Auswirkungen auf die Umwelt haben, werden durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) nach Bundesrecht genehmigt. Die Genehmigung ist integrierend. Sie schließt andere gesezliche Zulassungen ein (z. B. wasser-, bau- und arbeitsschutzrechtliche Genehmigungen sowie Erlaubnisse).

In einigen Fällen ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Ob die beabsichtigte Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage einer erneuten Genehmigung (Änderungsgenehmigung) bedarf, wird in einem Anzeigeverfahren geprüft.

Durch eine adäquate behördliche Anlagenüberwachung wird überprüft, ob von den Anlagen die geforderten Maßnahmen zur Vorsorge und zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen eingehalten werden. Im Rahmen eines Überwachungskonzeptes kontrolliert die zuständige Behörde vor Ort und prüft die Messberichte zu Emissionen und Immissionen. Die Messungen selbst werden durch nach § 26 Bundes-ImmissionsSchutzGesetz (BImSchG) bekannt gegebene Stellen vorgenommen.

Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der EU- Richtlinie über Industrieemissionen (IED) fallen, sind seit Mai 2013 besondere Anforderungen u. a. an die Anlagenüberwachung und die Berichterstattung zu erfüllen. Die Vorgaben für die Anlagenüberwachung sind in einem Überwachungsplan für das Land Brandenburg festgelegt, der auch die IED- Deponien, - Abwasserbehandlungsanlagen und -Indirekteinleitungen erfasst.

Für Betriebsbereiche mit gefährlichen Stoffen oberhalb bestimmter Mengenschwellen gilt darüber hinaus die Störfall-Verordnung. Der Betreiber hat danach besondere Pflichten zur Vermeidung und Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen. Die Betriebsbereiche unterliegen einem behördenübergreifenden Überwachungsprogramm und werden bei Bedarf  sicherheitstechnischen Prüfungen durch Sachverständige nach § 29a BImSchG unterzogen.

Informationen zu ausgewählten Anlagenarten finden Sie in unseren Übersichten.

Welche Schadstoffmengen Industriebetriebe in ihrer Nachbarschaft ausstoßen, können interessierte Bürger jetzt im deutschen Schadstoffemissionsregister PRTR bequem recherchieren. Das Umweltbundesamt schaltete dazu am 12. Dezember 2012 das Internetportal www.thru.de frei. In ihm sind Daten von 5.000 Unternehmen einsehbar. In Brandenburg legen 202 Betriebe Daten offen, darunter 59 aus der Abfall- und Abwasserentsorgung.

Letzte Aktualisierung: 03.07.2014