Umweltinformationen in Brandenburg
Die Erfassung und Dokumentation von Umweltinformationen durch die Behörden des Landes und der Kommunen sowie das Zugänglichmachen dieser Informationen für die Öffentlichkeit ist ein in Artikel 39 Abs. 7 der Verfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf) festgelegter Grundsatz. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz findet seine nähere Ausgestaltung vor allem im Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG), welches ebenso wie das Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) in Umsetzung der Europäischen Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG erlassen wurde.
I-Symbol, © arthurdent, fotolia.comZiel des mit dem Umweltinformationsgesetz näher geregelten Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen ist es, der Öffentlichkeit und dem einzelnen Bürger den Zustand der Umwelt und die Auswirkungen behördlicher Maßnahmen auf die Umwelt transparent zu machen. Dadurch soll die Teilnahme an umweltbezogenen Entscheidungen ermöglicht und der Umweltschutz gestärkt werden.
§ 1 des Umweltinformationsgesetzes des Landes Brandenburg (BbgUIG) verweist im Wesentlichen auf die Regelungen des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG).
§ 3 UIG gewährt jeder Person das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen gegenüber informationspflichtigen Stellen von Land und Kommunen Die informationspflichtigen Stellen im Land Brandenburg sind in § 2 BbgUIG näher bestimmt; der Begriff der Umweltinformationen ist in § 2 Abs. 3 UIG konkretisiert.
Auf einen entsprechenden Antrag des Auskunftssuchenden werden Umweltinformationen durch die informationspflichtige Stelle nach Maßgabe der §§ 3, 4 und 5 UIG in der Regel innerhalb eines Monats erteilt. Mögliche Gründe für eine Ablehnung des Antrags ergeben sich aus den §§ 8 und 9 UIG.
Kosten erhebt die informationspflichtige Stelle für die in der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO) geregelten Amtshandlungen. Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 BbgUIG ist die Erteilung mündlicher oder einfacher schriftlicher Auskünfte ebenso wie die Einsichtnahme vor Ort kostenfrei.
Bereitgestellte Umweltinformationen
Das Land Brandenburg stellt auf der Internetseite des MUGV unter "Veröffentlichungen" - u. a. auf der Grundlage von § 7 UIG und § 10 UIG - kostenfrei umfangreiche Umweltinformationen zur Verfügung:
So hält das MUGV Publikationen zu bestimmten Themen der unterschiedlichen Fachgebiete bereit. Umweltdaten werden in Form von Berichten herausgegeben bzw. online verfügbar gemacht.
Mit dem LUIS-BB LandesUmwelt / VerbraucherInformationssystem Brandenburg werden des Weiteren zahlreiche Informationen und Daten über den Zustand der Umwelt erfasst und im Internet bereitgestellt, so beispielsweise auch die neuesten Informationen zur Qualität der Badegewässer im Land Brandenburg. Eine Vielzahl von geographischen Informationen, die im Geschäftsbereich des MUGV erfasst und verarbeitet werden, ist gleichermaßen auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar.
Die aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren finden sich ebenfalls auf der Internetseite des Geschäftsbereichs des MUGV. (Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung dieser Informationen sind die besonderen Vorschriften des § 10 Absätze 3 und 7 BImSchG und des § 9 UVPG).