Leitfaden Kommunale Abfallvermeidung
Für die Abfallvermeidung stehen keine bindenden rechtlichen Regelungen zur Verfügung. Ein an den Bedürfnissen und Fragestellungen der Praxis orientierter Leitfaden "Kommunale Abfallvermeidung" für Entscheidungsträger in den Kommunen soll hier Hilfestellungen bei der Umsetzung des § 27 Abs. 4 BbgAbfG geben, damit die Kommunen ihrer Verpflichtung zur Vorbildwirkung in einer rechtlich vertretbaren Form nachkommen können.
Rechtsgrundlagen und Regelungsvorschläge für die gemeindliche Praxis im Land Brandenburg
Die Kommunen (Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte) im Land Brandenburg sind nach Maßgabe des § 27 des Brandenburgischen Abfallgesetzes (BbgAbfG) zur vorbildhaften Mitwirkung an den Zielsetzungen der Abfallwirtschaft – insbesondere der Abfallvermeidung, der Schadstoffminimierung sowie der Getrennthaltung von Abfällen – verpflichtet.
Wenn kommunale Einrichtungen oder Grundstücke zur Verfügung gestellt werden, sollen die Kommunen nach § 27 Abs. 4 BbgAbfG auch Dritte vertraglich dazu verpflichten, nach Maßgabe des § 27 Abs. 2 und 3 BbgAbfG Abfälle zu vermeiden und für eine spätere Verwertung oder umweltverträgliche Beseitigung getrennt zu halten.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld der Kommune in diesem Bereich liegt im Bereich der Sondernutzung von Straßen, Wegen und Plätzen. Die Gemeinden können hier nach § 18 Abs. 1 Satz 4 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) durch Satzung die Ausübung der Sondernutzung in Ortsdurchfahrten und auf den Gemeindestraßen regeln. In diesem Rahmen sowie bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis mittels Auflagen sind ebenfalls abfallvermeidende Regelungen denkbar, worauf § 27 Abs. 4 Satz 2 BbgAbfG abstellt.
Ein an den Bedürfnissen und Fragestellungen der Praxis orientierter Leitfaden „Kommunale Abfallvermeidung“ für Entscheidungsträger in den Kommunen soll hier Hilfestellungen bei der Umsetzung des § 27 Abs. 4 BbgAbfG geben, damit die Kommunen ihrer Verpflichtung zur Vorbildwirkung in einer rechtlich vertretbaren Form nachkommen können.
Vor diesem Hintergrund wendet sich der Leitfaden gezielt an die Kommunen im o. g. Sinne, insbesondere an die Gemeinden (kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kreisfreie Städte) und nicht an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Sinne des § 13 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Adressaten des Leitfadens sind somit in erster Linie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und Mitglieder der Gemeindevertretungen, daneben auch interessierte Bürgerinnen und Bürger. Der Leitfaden erläutert die Verantwortung der Kommunen für die Abfallvermeidung und leistet bei der Erfüllung dieser Aufgabe konkrete Hilfestellung.
Inhaltsverzeichnis des Leitfadens
A. | Einführung | |||||
B. | Rechtsgrundlagen | |||||
I. | Ist § 27 Abs. 4 BbgAbfG mit Bundesrecht vereinbar? | |||||
1. | Abfallvermeidende Maßnahmen | |||||
a) | Argumente für eine Sperrwirkung durch die Vorschriften des KrW-/AbfG | |||||
b) | Argumente gegen eine Sperrwirkung | |||||
c) | Zusammenfassung | |||||
2. | Maßnahmen zur Getrennthaltung von Abfällen | |||||
3. | Zusammenfassung | |||||
II. | Welche Maßnahmen sind im Rahmen des § 27 Abs. 4 BbgAbfG zulässig? | |||||
1. | Einwegverbote | |||||
a) | Generell in der Kommune | |||||
b) | Kommunale öffentliche Einrichtungen und Grundstücke | |||||
c) | Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen | |||||
d) | Gaststättenrechtliche Erlaubnisse | |||||
e) | Marktrechtliche Festsetzungen | |||||
f) | Sonstige ordnungsrechtliche Genehmigungen oder Polizeiverordnungen | |||||
2. | Mehrweggebote i.V.m. Rückgabe- und Pfandpflichten | |||||
3. | Pflicht zur Benutzung leicht verwertbarer Gegenstände sowie Verbot nicht verwertbarer oder schwer entsorgbarer Stoffe | |||||
4. | Einsatz von Geschirrspülmobilen | |||||
5. | Getrennthaltegebote | |||||
6. | Sanktionen | |||||
C. | Regelungsvorschläge | |||||
I. | Private Großveranstaltung auf einem kommunalen Festplatz, in Parks und Grünanlagen sowie Kommunale Feste | |||||
1. | Handlungsfelder | |||||
2. | Maßnahmen | |||||
3. | Handlungsinstrumente | |||||
4. | Wesentliche Regelungsinhalte/Regelungsvorschläge | |||||
a) | Einwegverbot/Mehrweggebot / Rücknahme- und Pfandpflichten | |||||
aa) | Betriebsphase der Veranstaltung | |||||
bb) | Auf- und Abbauphase | |||||
cc) | Gemeinsame Regelungen | |||||
b) | Getrennthaltegebote | |||||
c) | Vermietung von Geschirrspülmobilen | |||||
II. | Kommunale Märkte | |||||
1. | Handlungsfelder | |||||
2. | Maßnahmen | |||||
3. | Handlungsinstrumente | |||||
4. | Wesentliche Regelungsinhalte/Regelungsvorschläge | |||||
III. | Private Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Teilen von Stadthallen, Rathäusern, Schulen usw | |||||
1. | Handlungsfelder | |||||
2. | Maßnahmen | |||||
3. | Handlungsinstrumente | |||||
4. | Wesentliche Regelungsinhalte/Regelungsvorschläge | |||||
IV. | Kommunale Messen und Ausstellungen | |||||
1. | Handlungsfelder | |||||
2. | Maßnahmen | |||||
3. | Handlungsinstrumente | |||||
4. | Wesentliche Regelungsinhalte/Regelungsvorschläge | |||||
V. | Schwimmbäder, Theater, Museen, Freizeit- und Begegnungsstätte | |||||
1. | Handlungsfelder | |||||
2. | Maßnahmen | |||||
3. | Handlungsinstrumente | |||||
4. | Wesentliche Regelungsinhalte/Regelungsvorschläge | |||||
VI. | Friedhöfe | |||||
1. | Handlungsfelder | |||||
2. | Maßnahmen | |||||
3. | Handlungsinstrumente | |||||
4. | Wesentliche Regelungsinhalte/Regelungsvorschläge | |||||
a) | Verbot nicht verrottbarer Wertstoffe | |||||
b) | Getrennthaltegebote | |||||
D. | Anhang | |||||
Literaturverzeichnis |
Weitere Informationen:
Download: Leitfaden "Kommunale Abfallvermeindung"
BbgAbfG - Brandenburgisches Abfallgesetz
BbgStrG- Brandenburgisches Straßengesetz