Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen
Wertvoller Wald
Die Gesellschaft stellt hohe Anforderungen an den Wald: er soll der Erholung dienen, dem Klimawandel trotzen, sauberes Trinkwasser sichern, die Artenvielfalt sichern und nicht zuletzt auch wertvolles Holz produzieren. Waldbesitzer können dies nicht allein gewährleisten. Das Land Brandenburg bietet ihnen deshalb unter Beteiligung von Bund und EU finanzielle Unterstützung bei der Bewirtschaftung ihres Waldes.
Schwerpunkt Mischwald
© MILDabei bildet die Entwicklung reiner Kiefernwälder zu Mischwäldern den Schwerpunkt. Kiefernwälder sind nicht nur anfällig gegen Schädlinge sondern auch gegen Waldbrände. Deshalb wird die Anlage von Feuerlöschteichen ebenso gefördert wie die Unterhaltung von Waldwegen und Brandschutzstreifen. Sollte doch ein Waldstück durch Brand vernichtet werden, können Zuschüsse für die Wiederaufforstung gewährt werden.
Erhalt von Altbäumen
© MIL Alte und abgestorbene Bäume haben einen besonders hohen Wert für den Naturschutz. Für eine große Menge von Pilzen und Käfern bilden sie die Lebensgrundlage. Altbäume tragen wesentlich zum Erhalt der biologischen Vielfalt der Wälder bei.
Maßnahmen zum Erhalt von Altbäumen in Natura 2000-Gebieten werden ab sofort über die "Richtlinie für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins im Land Brandenburg und Berlin" gefördert. Anträge können bis zum 15. Januar 2016 formgebunden bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Bewilligungsbehörde gestellt werden.
Zusammenschließen und effektiver wirtschaften
© MLUL Fast ein Viertel des Brandenburger Waldes gehört Privateigentümern mit maximal 20 Hektar Wald. Die durchschnittliche Flächengröße liegt bei sieben Hektar. Solche geringe Eigentumsgröße führt zu erheblichen Bewirtschaftungsnachteilen gegenüber großen Forstbetrieben. Für Waldbesitzer ist es daher sinnvoll sich zusammenzuschließen und gemeinsam zu wirtschaften. Das ermöglicht eine stabilere Marktposition und damit bessere Umsätze.
Um eine professionelle Bewirtschaftung dieser Kleinwaldflächen zu ermöglichen, hat das Land zum 1. Januar 2016 eine Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse verabschiedet, mit der insbesondere die Entwicklung selbstständig wirtschaftender Zusammenschlüsse unterstützt werden soll.
Bewilligungsbehörde im Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB)
Die Bewilligungsbehörde "Forstliche Förderung" ist zentraler Fördermittelverwalter der beiden Richtlinien des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen
für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-Richtlinie) und forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUL-Forst-RL-FWZ).
Im Zusammenhang mit der EU-MLUL-Forst-Richtlinie überwacht die Bewilligungsbehörde die Einhaltung der Projektauswahlkriterien und der Prüftermine.
Sie vergibt darüber hinaus die Mittel aus der Walderhaltungsabgabe und ist verantwortlich für die Bezuschussung zu den Verjüngungskosten nach Waldbrandschäden.
Aufgabe der Bewilligungsbehörde ist die Prüfung von Anträgen, deren Bewilligung, die Mittelauszahlung, die Verwendungsnachweisprüfung sowie die stichprobenweise Kontrolle vor Ort.
Weiterführende Beiträge:
Förderung Jagd
Mittel der Jagdabgabe
Biotop © MILHier erhalten Sie Informationen zur Jagdabgabe, unter anderen mit Förderung jagdlicher Aus- und Fortbildung, Biotopgestaltung und -pflege, Artenschutz für bestandsbedrohte Wildarten, jagdliche Öffentlichkeitsarbeit und Jagdhundwesen.