Verwaltung
Brandenburgs Agrar-, Umwelt- und Forstverwaltung - Struktur
Die Organisation der Verwaltung des Landes Brandenburg ist im Landesorganisationsgesetz festgelegt. Die Landesbehörden sind in oberste Landesbehörden, Landesoberbehörden und untere Landesbehörden gegliedert. Oberste Landesbehörden sind die Landesministerien. Landesoberbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde unmittelbar und sind für das ganze Land zuständig.
Untere Landesbehörden unterstehen einer obersten Landesbehörde und sind für Teile des Landes zuständig. Einrichtungen des Landes sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung. Ihre Tätigkeit ist vorrangig auf die Unterstützung der Behörden im Land ausgerichtet. Landesbetriebe sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung, die überwiegend öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen.
Für die Bereiche Ländliche Entwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ist / sind:
- Oberste Landesbehörde:
» Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL), - Landesoberbehörden:
» Landesamt für Umwelt (LfU)
» Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuorndung (LELF) - Landesbetrieb (§ 9 LOG)
» Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) - Einrichtung des Landes: (§ 9 LOG)
» Nationalpark Unteres Odertal (NLP UO)
Den Landkreisen und kreisfreien Städten sind unter der Sonderaufsicht des Ministeriums verschiedene Zuständigkeiten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden (Funktionalreform).