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Als Landesoberbehörde erfüllt das Landesamt für Umwelt (LfU) Fach- und Vollzugsaufgaben im Bereich Umwelt

Die Abteilungen für Technischen Umweltschutz bearbeiten Genehmigungsverfahren, überwachen umweltrelevante Anlagen und bearbeiten grundsätzliche wissenschaftlich-technische Fragen des Umweltschutzes.

Die Abteilung Technischer Umweltschutz 1 ist für Genehmigungsverfahren von Anlagen nach Immissionsschutzgesetz zuständig und bearbeitet die Fachgebiete Anlagensicherheit und Technologie, Klimamanagement, Lärm- und Schwingungsschutz, verkehrs- und gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftgüte, Luftreinhaltung sowie Abfallwirtschaft.

Die Abteilung Technischer Umweltschutz 2 überwacht landesweit die nach Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, nimmt Stellung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, zu Planungen und Verfahren anderer Träger und ist zuständig für spezielle Aufgaben in der Abfallwirtschaft

Wasserbewirtschaftung, Hydrologie, Hochwasserschutz und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union sind Aufgabenschwerpunkte der Abteilungen Wasserwirtschaft.

In der Abteilung Wasserwirtschaft 1 sind unter anderem die Obere Wasserbehörde, der Hydrologische Landesdienst, die Hochwassermeldezentrale sowie die Bearbeitung von Genehmigungsverfahren angesiedelt. Zuständig ist sie weiterhin für die Überwachung der Gewässergüte von Grund- und Oberflächewasser sowie die Erarbeitung der Grundlagen das Hochwasserrisikomanagements und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Arbeitsschwerpunkte der für das Flussgebietsmanagement zuständigen Abteilung Wasserwirtschaft 2 sind die Gewässer- und Anlagenunterhaltung in den Gewässern I. Ordnung, Hochwasserschutz und investiver Wasserbau sowie das dafür erforderliche Management für Auftragsvergabe und Fördermittel.

Zu den Aufgaben der Abteilung Naturschutz gehört die Grundlagenarbeit in den Bereichen NATURA 2000, nationaler und internationaler Biotop- und Artenschutz sowie in der Landschaftsplanung und - entwicklung. Weiterhin werden Maßnahmen zum NATURA 2000-Programm der EU, zum Erhalt der biologischen Vielfalt durch den Schutz von Arten und Lebensräumen erarbeitet und umgesetzt sowie naturschutzfachliche Stellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren abgegeben.

Die Abteilung Großschutzgebiete und Regionalentwicklung ist für das Flächenmanagement, für nachhaltige Landnutzung, Regionalentwicklung und Naturtourismus in den Nationalen Naturlandschaften Brandenburgs verantwortlich und verwaltet die drei Biosphärenreservate sowie die elf Naturparke des Landes.

Die zum vormaligen Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) gehörenden Abteilungen Gesundheit und Verbraucherschutz gehen in das ebenfalls neu gegründete Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAGV) im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen über.

Letzte Aktualisierung: 29.01.2016

Kontakt:

Landesamt für Umwelt Brandenburg
Büro des Präsidenten
Tel.: 033201/ 442 -101
E-Mail: Büro des Präsidenten