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Jugendschutz

So nutzen Sie die freiwillige Alterskennzeichnung von tlc.de 

Jugendschutz ist auch im Internet unverzichtbar. Für den Online-Jugendschutz gibt es in Deutschland ein offiziell anerkanntes System: Die freiwillige Alterskennzeichnung durch Anbieter plus Jugendschutzprogramm, das von verantwortungsbewussten Eltern zuhause installiert werden kann. 

Weil wir als Anbieter unsere Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz sehr ernstnehmen, haben wir uns der Bund-Länder-Initiative „sicher online gehen“ angeschlossen und nutzen das vom Bundesministerium unterstützte technische Mittel zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeeigneten Internetinhalten für unsere Website. 

Überwiegend sind die Inhalte auf www.tlc.de für Kinder unbedenklich. Einige Inhalte richten sich aber gezielt an Jugendliche oder Erwachsene und sind daher für Kinder eher ungeeignet. Diese Bereiche haben wir mit einer entsprechenden Alterskennzeichnung versehen. 
Sie als Eltern können nun entscheiden, welche Inhalte Sie Ihren Kindern zugänglich machen wollen. 

Wie funktioniert's?

  • Die auf unserer Website eingebaute technische Alterskennzeichnung kann von den anerkannten Jugendschutzprogrammen (z.B. JusProg oder Kinderschutz-Software der Deutschen Telekom e.V.) zutreffend erkannt werden.
  • Das Programm JusProg können Sie hier kostenlos herunterladen: www.jugendschutzprogramm.de/download.php, das Programm der Deutschen Telekom hier: www.t-online.de/kinderschutz (kostenlos f. Kunden der Dt. Telekom)
  • Wird Ihr PC von mehreren Personen in ihrem Haushalt genutzt, richten Sie bitte vorab für jeden Nutzer individuelle Benutzerkonten/-profile ein. Nähere Informationen unter:www.jugendschutzprogramm.de/faq4.php#infoblock_benutzerkonten
  • Installieren Sie nun das Jugendschutzprogramm Ihrer Wahl nach der mitgelieferten Anleitung auf Ihrem PC und stellen Sie es entsprechend dem Alter der Benutzer ein.
  • Nachdem Sie das Programm aktiviert haben, erkennt es unsere Alterskennzeichnung. Wenn Sie also angeben, dass für Ihre Kinder z.B. nur Inhalte angezeigt werden sollen, die „ab 12 Jahren“ freigegeben sind, werden Inhalte mit einer Altersfreigabe von „ab 16 Jahren“ und höher nicht mehr angezeigt.
  • Durch Zugang über die individuellen Benutzerprofile bleibt unser Angebot somit für Sie grundsätzlich frei zugänglich und wird Ihren Kindern nicht angezeigt, wenn im Jugendschutzprogramm das Angebot für diese Altersstufe nicht freigegeben ist.
  • Eine umfassende Erläuterung zu dem System, sowie viele interessante Informationen zum Thema Kinder und Internet finden Sie auch auf der Website der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter: www.fsm.de/jugendschutz/jugendschutzprogramme

 

Weitere Informationen

 

Interessieren Sie sich für die Bund-Länder-Initiative „sicher online gehen“, dann finden Sie hilfreiche Informationen zur Kampagne, zu Medienerziehung, sicheren Surfräumen sowie eine Übersicht aller Partner unter: www.sicher-online-gehen.de 


 

Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG ist Mitglied in folgenden Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Rundfunk- und Internetangeboten einsetzen: 

 

Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.

 

Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.



Jugendschutzbeauftragter: Klaus Jahn, Email:  jugendschutz[at]tlc.de

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Jugendschutz im Internet

Die Funktion von Jugendschutzprogrammen