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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für kostenpflichtige Angebote der yeebase media GmbH insbesondere unter den URLs „t3.de/jobs sowie „t3n.de/marktplatz“

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der yeebase media GmbH, nachfolgend als Auftragnehmer bezeichnet, gelten für alle Verträge, die die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen von gewerblichen Werbungtreibenden oder sonstigen, gewerblichen Inserenten (nachfolgend als Inserenten bezeichnet) zum Zwecke der Verbreitung auf den Webseiten „t3n.de/jobs“ sowie „t3n.de/marktplatz“ zum Gegenstand haben. Alle Anzeigenaufträge werden gemäß den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abgewickelt; entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Inserenten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

§ 1 Allgemeines

Die Leistung des Auftragnehmers besteht im Betrieb vorgenannter Online- Anzeigenplattformen, hier insbesondere derer für die Schaltung von Stellenanzeigen sowie Online-Werbung für Waren und Dienstleistungen. Das vom Auftragnehmer betriebene Jobportal „t3n.de/jobs“ ist eine Informationsdienstleistung für Stellenanbieter und Jobsuchende. Die Plattform kann Jobsuchenden als Ausgangspunkt für die Jobrecherche dienen und bietet Anbietern die Möglichkeit, Stellenangebote zielgruppengenau zu platzieren. Mittels einer Anzeige auf dem Online-Marktplatz „t3n.de/marktplatz“ können des Weiteren potenziell interessierte Kunden unmittelbar auf Waren und Dienstleistungen von Inserenten aufmerksam gemacht werden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Veröffentlichung, Erfüllung, Mängelrüge

1. Mit dem Absenden der Daten innerhalb der standardisierten Online-Inseratsannahme erkennt der Inserent diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vollumfänglich an. Ein Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn der Inserent auf seinen Anzeigenauftrag hin eine Auftragsbestätigung per Post, Telefax oder E-Mail erhält und dieser nicht innerhalb dreier Werktage widerspricht.
2. Das Entgelt entrichtet der Inserent für die Veröffentlichung der Anzeigen auf den Internetseiten der Domains „t3n.de/jobs“ bzw. „t3n.de/marktplatz. Sofern schriftlich bestätigt, hat der Inserent während der Vertragslaufzeit insoweit auch einen Anspruch auf diese Veröffentlichungen.
3. Der Beginn der Veröffentlichung und somit die Erfüllung der vertraglichen Leistung für den Inserenten erfolgt zu dem mit diesem schriftlich vereinbarten, in der Auftragsbestätigung dokumentierten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages gemäß Absatz 1 dieser Regelung. Der Inserent ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, zur Veröffentlichung im Internet geeigneter Anzeigenmittel oder von Unterlagen und Daten, aus denen eine Anzeige gestaltet und im Internet veröffentlicht werden kann.
4. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Reihung von Anzeigen.
5. Nach Ablauf des Anzeigenvertrages wird die Anzeige durch den Auftragnehmer sofort oder zeitnah wieder aus dem Internet herausgenommen. Sollte die Anzeige auf die Homepage des Inserenten oder anderweitig verlinkt sein, so steht sie dann nicht mehr zur Verfügung, ein Anspruch gegen den Auftragnehmer kann daraus nicht hergeleitet werden.

§ 3 Ablehnungsrecht

1. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder wenn eine Veröffentlichung für den Auftragnehmer aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist.
2. Im Rahmen des Jobportals „t3n.de/jobs“ sind des Weiteren unseriöse Angebote, hier insbesondere Veröffentlichungen von so genannten "Jobopportunities“, „Multi-Level- Marketing“, „Strukturvertriebs“-Veröffentlichungen oder solche von Stellenangeboten, die mit kostenpflichtigen Telefonnummern oder Faxabruf versehen sind, unzulässig.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote ,gegen die guten Sitten verstoßen oder solche, die gegen die in § Absatz 2 dieser Geschäftbedingungen dargelegten Grundsätze verstoßen, sofort und ohne vorherige Benachrichtigung des Inserenten aus dem Angebot zu nehmen. Der Inserent wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere ein Erstattungsanspruch entstehen für den Inserenten in keinem Falle.

§ 4 Inhalt

1. Der Auftragnehmer ist nicht für die Inhalte von Stellenanzeigen sowie Marktplatzeinträgen verantwortlich. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Inserent die Verantwortung. Es besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Inserent ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in welcher Form auch immer aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen ihn erwachsen könnten.
2. Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Inserent sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
3. Mittels direkter Verlinkung zu der durch den Inserenten benannten elektronischen Kontaktadresse (E-Mail-Adresse) bzw. durch Einbindung eines entsprechend verknüpften Kontaktformulars wird Interessenten eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht.

§ 5 Änderungsrecht

Der Inserent bucht während der Laufzeit des Vertrages eine oder mehrere Platzierungen unter vorgegebenen Rubriken. Wünscht der Inserent eine andere Platzierung oder eine neue textliche Gestaltung oder eine Platzierung unter einer anderen Rubrik, kann er dies über seinen yeeAccount selbstständig im Rahmen der vorgegebenen Auswahlparameter vornehmen. Ein neuer Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn die Laufzeit des vorherigen überschritten wird.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte

1. Bei vom Auftragnehmer gestalteten Anzeigen verbleiben die Urheber- und sonstige Leistungsrechte in vollem Umfang bei diesem. Mit Zahlung des vereinbarten Entgeldes für die (auch automatisch generierte) Gestaltung der Anzeige erwirbt der Inserent ein Nutzungsrecht für diese ausgewiesene Anzeige. Er ist insoweit berechtigt, diese Anzeige für die Einschaltung auf den Internetplätzen von „t3n.de/jobs“ bzw. „t3n.de/marktplatz“ zu nutzen.
2. Die Urheber- und andere Leistungsrechte verbleiben auch dann beim Auftragnehmer, wenn der Inserent die Anzeigen zur Veröffentlichung auf den Domains „t3n.de/jobs“ bzw. „t3n.de/marktplatz“ mit Hilfe von dort hinterlegten und vom Auftragnehmer gestalteten Standardanzeige generiert hat. Für die Nutzungsrechte gilt das in § 6 Absatz 1 dieser Regelung Geschriebene entsprechend.
3. Für Anzeigen, die vom Inserenten oder von ihm beauftragten Dritten gestaltet wurden, erhält der Auftragnehmer das Nutzungsrecht insofern, dass er die Anzeige in Domains „t3n.de/jobs“ bzw. „t3n.de/marktplatz“ gemäß dem Auftrag veröffentlichen kann. Das Nutzungsrecht gilt ferner für andere Publikationen des Auftragnehmers, in denen dieser im Rahmen von Anzeigenkombinationen die Anzeige zu veröffentlichen beabsichtigt, für die vom Auftraggeber ein entsprechender Kombinationsauftrag im Rahmen des jeweiligen „Large“ oder „Small“-Pakets erteilt wurde.

§ 7 Entgelte, Verzug

1. Der Inserent zahlt an den Auftragnehmer für seine Anzeigenschaltung die in der Auftragsbestätigung festgelegten Entgelte. Für die Gestaltung der Preise ist jeweils die aktuelle, gültige Preisausweisung der Internetpräsenz des Auftragnehmers maßgebend.
2. Die Absendung des durch den Auftragnehmer generierten Online- Bestell- Formulars durch den Inserenten gilt automatisch als Auftragserteilung und verpflichtet bei entsprechender Annahme durch Auftragnehmer den Inserenten zur fristgerechten Zahlung.
3. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu zahlen.
4. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, als Verzugsschaden bankübliche Verzugszinsen und die Einziehungskosten zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Der Inserent ist berechtigt den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Der Auftragnehmer kann im Verzugsfall die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Inserenten gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen, verlangen.
6. Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Inserent nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 8 Gewährleistung, Verfügbarkeit, Mängelrüge

1. Der Auftragnehmer gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Nach dem Stand der Technik ist es derzeit nicht möglich, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
2. Ein Fehler in der Darstellung der Anzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware oder -hardware vorliegt, eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder ein Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst vorliegt oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste das Programm nicht oder teilweise nicht abläuft oder technisch bedingt ein Ausfall des Ad-Servers eintritt, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
3. In den in Abs. 2 bezeichneten Fällen hat der Inserent einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.
4. Bei durch den Auftragnehmer zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der jeweiligen Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Ist der Auftragnehmer hierzu nicht bereit oder in der Lage, verweigert er diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Inserent nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen
5. Der Inserent muss die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung prüfen und etwaige Mängel unverzüglich rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Inserent die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

§ 9 Haftung

1. Eine Haftung des Auftragnehmers sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Inserent in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
2. Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den Preis der Stellenanzeige begrenzt.
3. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Inserenten nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Geheimhaltung; Datenschutz

1. Die beidseits übermittelten Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben streng vertraulich zweckbestimmt behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Verpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages.
2. Der Inserent erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet werden.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Vertragspartner, weiterzugeben, allerdings nur, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die Nutzung für Akquisitionszwecke setzt eine ausdrückliche Freigabe voraus.

§ 11 Archivierung

Alle Vorlagen, Datenträger und sonstige Druckunterlagen werden höchstens bis zu drei Monaten nach Auftragserfüllung aufbewahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 12 Verlinkung

Die Webseiten „t3n.de/jobs“ bzw. „t3n.de/marktplatz“ enthalten gegebenenfalls Links zu anderen Webseiten. Der Auftragnehmer trägt keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Webseiten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Webseite, auf welche verwiesen wurde

§ 13 Rechtswahl, Erfüllungsort; Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.

§ 14 Sonstige Ansprüche, Schriftform

1. Der Ausschluss von Mitbewerbern des Inserenten ist nicht möglich.
2. Der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen des Auftragnehmers oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
3. Die Abtretung der Ansprüche des Inserenten aus dem Anzeigenauftrag ist nicht zulässig.
4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben die restlichen Regelungen dieser Bestimmungen dessen ungeachtet gültig. Die ungültigen Bestimmungen sind so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass diese dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommen.

Stand: 26.07.2008