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09.03.2012

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Wirtschaft
Bußgeld gegen Kartell bei Feuerwehrfahrzeugen
Kommunen geschädigt

Millionenbuße gegen Kartell bei Feuerwehrfahrzeugen

Das Bundeskartellamt hat gegen den Hersteller von Feuerlöschfahrzeugen Iveco Magirus ein Bußgeld in Höhe von 30 Millionen Euro wegen verbotener Absprachen zu Verkaufspreisen und Marktanteilen bei Löschfahrzeugen verhängt. Das teilte die Wettbewerbsbehörde mit. Das Ulmer Unternehmen hatte sich demnach seit mindestens 2001 mit drei weiteren Fahrzeugherstellern den Markt in Deutschland aufgeteilt.

Systematisch den Markt aufgeteilt

Kartellverfahren gegen die Unternehmen Albert Ziegler, Schlingmann und Rosenbauer beendete das Bundeskartellamt bereits im vergangenen Jahr einvernehmlich, wie die Wettbewerbshüter mitteilten. Gegen die Firmen und einen Wirtschaftsprüfer, der die Einhaltung der Absprachen im Auftrag der Unternehmen kontrollierte, sei damals ein Bußgeld in Gesamthöhe von 20,5 Millionen Euro verhängt worden.

Geheimtreffen am Flughafen Zürich

Drehleiterfahrzeug von Iveco Magirus (Foto: dapd) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Auf dem Hof bei Iveco Magirus in Ulm steht ein Drehleiterfahrzeug. ]
Die Firmen sind die führenden Hersteller von Löschfahrzeugen in Deutschland. Nach Angaben der Kartellhüter hatten sie sich über Jahre gegenseitig bestimmte Verkaufsanteile zugestanden. Ihre Auftragseingänge meldeten sie demnach dem Wirtschaftsprüfer mit Sitz in der Schweiz. Dieser fertigte daraus Listen an, mit denen dann Manager der drei Firmen während regelmäßiger Geheimtreffen am Flughafen Zürich die Einhaltung der Marktanteile überprüften. Dabei seien auch Preiserhöhungen abgesprochen worden, teilte das Kartellamt mit.

Iveco kündigt Einspruch an

Gegen Iveco Magirus war im vergangenen Jahr bereits in einem anderen Verfahren ein Bußgeld von 17,5 Millionen Euro wegen verbotener Preisabsprachen bei Drehleiter-Fahrzeugen erhoben worden. Das neue Bußgeld sei noch nicht rechtskräftig, teilte das Kartellamt mit. Das Unternehmen kann noch dagegen vorgehen.

Iveco Magirus wies die Feststellungen des Bundeskartellamtes zurück und kündigte Einspruch an. Die verhängte Geldbuße sei im Vergleich zu den betroffenen Mitbewerbern völlig unverhältnismäßig und diskriminierend. Der Sachverhalt liege mehrere Jahre zurück und habe sich unter einem anderen Management und anderer Führungsstruktur ereignet.

Kommunen können Schadensersatz geltend machen

Für das Kartellamt sei mit der neuen Geldbuße "der Komplex Feuerwehrfahrzeuge abgeschlossen", erklärte Behördenpräsident Andreas Mundt. Das Eingreifen der Behörde habe dem "gegenseitigen Zuschustern von kommunalen Aufträgen zwischen den Herstellern" ein Ende gesetzt. Geschädigte Kommunen hätten nun die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Zudem sei das Verfahren gegen beteiligte Vertriebsleiter, Geschäftsführer und Vorstandschefs an die zuständigen Staatsanwaltschaften zu Zwecken einer strafrechtlichen Prüfung weitergeleitet worden, teilte die Kartellbehörde mit.

Stand: 07.03.2012 16:29 Uhr
 

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