Forschung und Lehre
in Verantwortung für Mensch und Tier
Gesundheit und Wohlbefinden für Mensch und Tier ist ein hohes Gut. Exzellente Forschung zu diesen Themen ist deshalb ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Ganz im Sinne unseres Leitbildes In publica commoda – zum Wohle aller sucht die Universität Göttingen nach Erkenntnisgewinn und Wissensvermittlung zum Nutzen aller Lebewesen. Dies ist auf absehbare Zeit nicht ohne Forschung und Lehre mit Tieren möglich.
Die Gesellschaft, der Gesetzgeber und die Universität Göttingen selbst haben sehr hohe Maßstäbe an die Durchführung von Tierversuchen gesetzt. Unsere ethischen Grundsätze gebieten Tierversuche auf ein Minimum zu beschränken und nach aussagekräftigen Alternativmethoden zu suchen.
Die Universität Göttingen ist Mitglied der Initiative „Transparente Tierversuche“ der DFG.
Bei den Versuchstieren, die an der Universität Göttingen (ohne UMG) zum Einsatz kommen, handelt es sich vor allem um Mäuse, Ratten und Fische sowie um landwirtschaftliche Nutztiere. Tierversuche finden an der Universität in folgenden Fakultäten statt:
- Fakultät für Agrarwissenschaften
- Fakultät für Biologie und Psychologie (Johann-Friedrich-Blumenbach-Institut für Zoologie & Anthropologie)
- Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie (Abteilung Wildtierwissenschaften)
Tierschutzrichtlinie der Universität Göttingen
Die Universität Göttingen strebt nach Erkenntnisgewinn und Wissensvermittlung zum Nutzen aller Lebewesen. Dies ist auch auf absehbarer Zeit nicht ohne Tierversuche möglich. Diese Tierversuche erstrecken sich über eine große Bandbreite, von der Verbesserung der Tierhaltung bis zum Erkenntnisgewinn über grundlegende biologische Zusammenhänge. Gleichzeitig sehen wir es als unsere Verpflichtung diese Untersuchungen unter den für die Tiere bestmöglichen Bedingungen durchzuführen und setzen strengste Maßstäbe an die Durchführung aller Untersuchungen. Ganz im Sinne des sogenannten 3R-Prinzips – Replace, Reduce, Refine – verpflichten wir uns dazu zu reduzieren, abzumildern oder zu ersetzen soweit dies möglich ist. Diese Grundsätze haben wir in unserer Tierschutzrichtlinie festgehalten.
Tierschutzbeauftragte und Tierschutzausschuss
Tierschutz ist an der Universität Göttingen ein wichtiges Thema, für das alle an Versuchen Beteiligte Verantwortung übernehmen. Nach den gesetzlichen Grundlagen und dem ethischen Selbstverständnis der Universität gehören dazu die Förderung von Wohlergehen und artgerechter Haltung der Tiere, die Umsetzung des 3R-Prinzips, die sachkundige Betreuung sowie ein umfangreiches Aus- und Weiterbildungsangebot für aktiven Tierschutz. Denn nur durch sehr gute Haltungsbedingungen und gesunde Tiere ist es möglich aussagekräftige und reproduzierbare Ergebnisse zu erhalten.
Zentrale Funktionen im Tierschutz übernehmen die Tierschutzbeauftragten sowie der Tierschutzausschuss.
Für die Universitätmedizin gelten gesonderte Regelungen. Hier finden Sie mehr Informationen zum Tierschutz an der UMG.