2.104 Fritschlach
Würdigung
des geplanten Naturschutzgebietes „Fritschlach", Stadtkreis
Karlsruhe
1. Naturräumliche Lage, Begrenzung und Größe
Das geplante Naturschutzgebiet
(NSG) „Fritschlach", Stadtkreis Karlsruhe-Daxlanden, liegt im Naturraum
„Nördliche Rheinaue" und umfaßt im Kern die Feuchtgebiete der ehemaligen
Rheinschlinge und deren angrenzenden bedeutenden Randbiotope.
Begrenzt wird es im Norden durch
die Hermann-Schneider-Allee und den alten Federbach, im Osten durch den
Hochgestaderand.
Es bezieht die unterhalb des
Gestadeabruches liegenden Feuchtgebiete im Westen mit einer ehemaligen
Kiesgrube und den alten Federbach mit ein.
Der Nordteil des Schutzgebietes
umfaßt die sogenannten Saumseen als ehemalige Tongruben und die angrenzenden
Röhricht- und Weichholzzonen.
Es liegt auf Gemarkung Karlsruhe
des Stadteiles Daxlanden und hat eine Größe von ca. 83 ha.
2. Entstehungsgeschichte und Funktion des Schutzgegebietes
Aufgrund des geringeren
Rheingefälles (ca. 0,4 %) ab der Murgmündung bildete der Rhein ein
Gleichgewicht der Schutzzu- und abfuhr, so daß sich die großen Flußmäander
ausbildeten.
Noch nach dem Dreißigjährigen
Krieg ist zu diesem Zeitpunkt diese Rheinschlinge unterhalb des Hochgestades
von Daxlanden als Salmengrund beschrieben, so daß hier der am weitesten
östliche Verlauf des Rheines nachvollziehbar ist, durch die klare Ausprägung
der Erosionskante des Hochufers als sogenanntes Hochgestade, im Volksmund hier
„Hamm" genannt.
Am Sporn dieser und der nächsten
Rheinschlinge bildete sich das Fischerdorf Daxlanden, um die Rheinfische, allen
voran den sehr geschätzten Salm oder Lachs zu fangen.
Unterhalb des Hochufers vermoorte
der Rheinbogen und bildete die Vielgestalt der typischen Altaue mit ihren
Verlandungsgesellschaften aus, wie wir sie heute vorfinden.
Im Norden des Schutzgebietes hat
sich aufgrund der im Verlandungsprozeß des Altrheines sich anlagernden
Sedimente Ton und Lehm gebildet, der schon früh als Baustoff für die Ausfüllung
der Fachwerke (sogenannte Loimewickel) gewonnen wurde.
Später nach dem Ende des 70er
Krieges bis Ende des 1. Weltkrieges sind die sogenannten Saumseen durch die
Entnahme von Lehm und Ton durch drei Ziegeleien entstanden.
Durch diese Eingriffe konnte sich
in Verbindung mit den bestehenden Restbiotopen noch die Tier- und Pflanzenwelt
erhalten, die heute besonders schutzwürdig ist.
Diese seinerzeit aufgrund einer
Ausbeute entstandene Biotopregenerierung muß heute als gezielte Pflegemaßnahme
fortgesetzt werden, um die bestehende Biotopvielfalt zu sichern, da sich seit
der Tulla´schen Rheinregulierung 1870 folgende Veränderungen vollzogen haben:
Die Strömungsgeschwindigkeit
erhöhte sich durch die Verkürzung des Stromverlaufes.
Das früher ca. 2 km breite Flußbett
mit Überschwemmungsflächen verringerte sich auf 200 m und der eigentliche
Auenbereich, der jährlich durch Hochwasser überflutet ist, verringerte sich von
ca. 10 km Breite auf einen ca. 1 km breiten Streifen.
Das geplante Schutzgebiet liegt in
vollem Umfang in der heute als Altaue zu bezeichnenden Zone zwischen dem
Hochwasserdamm und dem alten Erosionsufer, dem Hochgestade.
Zweifellos fehlen in der Altaue
die für die Flußdynamik charakteristischen Biotoptypen wie Kiesinseln,
Steilufer etc.
Hierin ist aber auch der Vorteil
für die Lebensgemeinschaften zu sehen, daß ihre Standorte noch durch ständige
Hochwasser zerstört werden und somit als ideale Regenerationsbereiche für die
verbliebenen Auenlebensformen dienen.
3. Die Pflanzengesellschaft des Schutzgebietes
Entsprechend der Abhängigkeit vom
Grundwasserstand und dessen für die Altaue typischen starken Schwankungen hat
sich folgende Zonierung entwickelt:
-submerse, untergetauchte
Wasserpflanzen: Laichkrautgesellschaften
-Schwimmblattgesellschaften
-Röhrichtgesellschaften
-Wälder und Gebüsche a.
Weichholzzone b. Hartholzzone c. Stileiche-Hainbuchenwald
-Grünland und Saumgesellschaften
In seiner unmittelbaren Stadtnähe
kann das Gebiet aufgrund der Vielfalt seiner Pflanzengesellschaften, seines
Artenreichtums und der Zahl gefährdeter Arten als einzigartig im engeren
Karlsruher Raum, in unmittelbarer Siedlungsnähe, gelten.
Im Einzelnen werden die
Pfanzengesellschaften wie folgt bewertet:
Vegetation der Stillgewässer
Im künstlichen Baggersee und den
Restgewässern des Altrheins sowie den ehemaligen Tongruben hat sich eine
reichhaltige Schwimmblattflora ausgebildet, wo noch neben den größeren
Beständen der Gelben Mummel (Nuphar lutea) auch die gefährdete Weiße Seerose
(Nymphaea alba) auftritt, als Anzeiger guter Wasserqualität.
Die untergetauchten Wasserpflanzen
der Laichkrautgesellschaften treten im südlichen Teil der Saumseen durch die
Arten wie das Quirlblütige und Ährige Tausendblatt (Myriophyllum verticillatum,
M. spicatum), Tannenwedel (Hippuris vulgaris) und Durchwachsenes und Glänzendes
Laichkraut (Potamogeton perfoliatum, P. lucens) aus.
An den Rändern dieser
Stillgewässer können stellenweise die seltenen Wasserschlauchgesellschaften mit
Vorkommen von Echtem und Verkanntem Wasserschlauch (Utricularia vulgaris, U.
neglecta) auftreten.
In den Randzonen dieser
Stillgewässer, an den flachen Uferbereichen, im Wasserstandsschwankungsbereich,
insbesondere als Bodenverdichtungsanzeiger tritt die seltene Rundblättrige
Minze (Mentha suaveolens) auf.
Insbesondere im östlichen Bereich
des geplanten Schutzgebietes sind durch Wasserverschmutzung die
Schwimmblattgesellschaften stark zurückgegangen.
In den kleinen flachen Tümpeln
innerhalb des Schilfröhrichts sind Binsen- und Riedbestände nachgewiesen, so
Sumpfbinse (Eleocharis palustris),
Spitzblütrige Binse (Juncus articulatus), Sumpfschachtelhalm (Equisetum
palustre) und Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus) die hier als Charakterarten
zu werten sind.
In den tieferen Stellen der Dauergewässer
hat der Froschlöffel (Alisma plantagoaquatica) seinen Lebensraum.
Vegetation der Fließgewässer
Eine große Streuung verschiedener
Fließgewässertypen vom bewachsenen Entwässerungsgraben bis zum raschfließenden
Federbach bereichert die Pflanzenartenvielfalt durch das Vorkommen von
Charakterarten wie Wasserkresse (Nasturtium officinale) wo auch
Wasserlinsenteppiche und am Uferrand gedeihende Seggenarten zu finden sind.
Im Federbach selbst hat sich,
bedingt durch die Wasserverschmutzung, ein dichter Wassersternbewuchs
(Callitriche spec.) angesiedelt, wobei weitere Anzeigenarten auf das Einleiten
von Schmutzwasser hinweisen.
Röhrichte und Großseggen
Röhrichte und Großseggenbestände
stellen den flächenmäßig größten Anteil der Feuchtgebiete dar und sind in
trockenerer Ausprägung bis zum wasserunterstandenen Bestand vorhanden.
Innerhalb der Röhrichte sind in
offenen Stellen Arten der Feuchtwiesen (Molinion) zu finden, die mitunter
auffällige Arten wie die Holmorchidee (Orchis militaris), Gelbe Wiesenraute
(Thalictrum flavum) auf mageren kalkhaltigen Standorten enthalten.
In dem Umgebungsbereich der
ausgeprägten Schilfbestände sind Charakterarten von Kleinröhrichten wie
die seltene Scheinzyperngrassegge
(Carex pseudocyperus), Wasserschierling (Cicuta virosa) und Wasserfenchel
(Oenanthe aquatica) nachgewiesen.
In den großflächigen
Schilfbeständen selbst und an den Rändern der Fließgewässer sind vereinzelt
Ausbildungen der Großseggenrieder mit ihren Charakterarten unter anderem dem
gefährdeten Sumpfhaarstrang (Peucedanum palustre) ausgebildet.
Vereinzelt treten sporadisch auf
feuchten, offenen Böden an den Rändern der Tümpel oder auf feuchten Brachen
Zwergpflanzenfluren auf.
Weiden- und Schwarzerlenbestände
Die Weidengebüsche sind neben den Röhrichten
die verbreitetsten Pflanzengesellschaften in der Fritschlach, als
Folgegesellschaft der ehemaligen wechselüberfluteten Silberweidenaue.
Reste dieser landschaftlichen
Charakterart sind entlang des Federbaches zu finden.
Durch die fehlende Überschwemmung
und Entwässerung breiten sich zunehmend die Buschweiden aus, gefolgt von
Ruderalarten, was gelegentlich den Eingriff des Menschen zur Erhaltung der
Schilfbestände erforderlich macht.
Westlich des Federbaches stocken auf
den feuchten Böden Korbweidengebüsche mit der charakteristischen Krautschicht.
Weiden-Erlen-Mischgesellschaften
mit Birke stellen den Übergang zu den Laubwaldgesellschaften her.
Laubwaldgesellschaften
Laubwaldgesellschaften sind unter
anderem im Daxlandener Wald als Eichen-Hainbuchen-Wälder feuchter Ausbildung
aus der ehemaligen Hartholzaue der Rheinschlinge hervorgegangen.
Weiter östlich herrschen jüngere,
aufgeforstete, gleichaltrige Bestände der Edellaubholztypen vor, die stark
forstlich beeinflußt sind.
Erwähnenswert sind noch
eichen-hainbuchenartige Gesellschaften zwischen Hochgestade und Federbach, die
teils durch den Erlenbuchenwald zu dem feuchten, teils durch die Robinie vom
trockeneren Standort beeinflußt sind.
Wiesen
Durch die Bewirtschaftungsart und
-intensität haben sich verschiedene Wiesengesellschaftstypen von der
Feuchtwiese zur zweischnittigen Wirtschaftswiese bis zum trockensten Standort
am Hochwasserdamm entwickelt.
Letzterer kommt eine besondere
Bedeutung zu, da sie Standort gefährdeter Pflanzenarten ist wie Vorkommen der
Spargelschote (Tetragonolobus maritimus) und Traubenhyazinte (Muscari
racemosus).
In dem ehemaligen Auenbereich sind
feuchtigkeitsliebende Wiesengesellschaften verbreitet wie
Kohldistel-Glatthafer-Wiese.
An vernäßten Standorten sind
Übergänge zu Binsenwiesen erkennbar.
Letztlich sind die
Pflanzengesellschaften der Äcker und Gärten erwähnenswert, wo sich insbesondere
im östlichen und südlichen Gebiet der Fritschlach die charakteristischen
Pflanzengesellschaften ausgebildet haben.
Zur Vegetation gilt es
zusammenfassend festzustellen, daß aufgrund der hohen Biotopvielfalt von dem
naturnahen Vegetationselement an Stillgewässern, Verlandungszonen, bruchartigen
Wäldern, Weidenbeständen und Eichen-Hainbuchen-Wäldern bis zu den neu
hinzugekommenen, von Menschen geschaffenen Standorten wie z. B. der
Hochwasserdamm schon allein aus botanischer Sicht die Fritschlach
naturschutzwürdig ist.
4. Die Tierwelt des Schutzgebietes
Zweifellos ist in der Erhaltung
und Regenerierung des Tierbestandes ein weiterer Schwerpunkt der
Schutzbemühungen zu suchen.
Hier zeichnete sich ein leider
deutlich nachvollziehbarer Artenrückgang auf, dem mit den Schutzbemühungen
entgegengetreten werden soll.
Hier ist ein wesentlicher
Schutzzweck für die Bevölkerung und die Tierwelt unserer Rheinaue, als
Bestandteil ihres Rechts auf Naturerlebnis im städtischen Ballungsraum
erlebbar, zu erhalten.
Dies gelingt jedoch nur, wenn der
Tierwelt Rückzugsflächen gesichert werden, um bei der positiven Erfahrung der
ungestörten Nachkommensanzucht wieder Vertrauen zum Mensch zu erlangen.
Hierdurch können auch die
sensiblen Arten z. B. vom Saumweg beobachtet und erlebt werden, so z. B. den
Kleinreiher Zwergdommel - eine Besonderheit, wie sie aus solcher Nähe selbst in
den bedeutendsten Naturschutzgebieten kaum sichtbar ist.
Dieser außergewöhnliche Wert als
naturkundlicher Anschauungsbereich für die Bevölkerung bedarf dringend einer
verstärkten Sicherung durch die Naturschutzverordnung und bedeutet zweifellos
Einschränkungen für bisher wahrgenommene Rechte Einzelner.
So sind bedauerlicherweise zwei
besondere Brutarten, der Schilfrohrsänger seit 1963 und der Drosselrohrsänger
seit 1972, nicht mehr ansässig.
Das vertrauliche Verhalten
einzelner Arten, die sich nicht stören lassen, wie Bläßhuhn, Teichhuhn und
halbzahme Enten, dürfen nicht über die bereits eingetretene Vitalitätsminderung
des Gebietes hinwegtäuschen.
Im Einzelnen ist der Tierbestand
entsprechend den Biotopansprüchen auf spezielle, zum Teil eng begrenzte Feuchtbiotopbereiche
spezialisiert:
Amphibien
Von 19 in der Bundesrepublik
nachgewiesenen Amphibienarten leben 11 im Bereich des geplanten Schutzgebietes.
Gerade diese Tiergruppe kann
gezielt durch die Anlage von tümpel- oder grabenartigen fischfreien Kleingewässern
gefördert werden.
Dies ist jedoch nur sinnvoll, wenn
die die Laichbiotope umgebenden Nahrungsbiotope nicht zusätzlich durch Biozide
belastet sind, da hierdurch Amphibien wegen der besonderen Hautempfindlichkeit
extrem gefährdet sind.
Vögel
Von den über hundert beobachteten
Vogelarten des Gesamtgebietes ist die Palette der typischen Rheinauearten mit
ihren verschiedenen Brutbiotopen besonders hervorzuheben, wo je eine
Charakterart benannt werden soll:
Geschlossenen, ungestörte
Schilfbestände mit angrenzenden Wasserflächen als Nahrungsbiotop: hier hat die
Zwergrohrdommel, eine vom Aussterben bedrohte Art Baden-Württembergs ihren
Brutplatz.
Wenn sie z. B. einen der Saumseen
überfliegt, um zu einem anderen Rohrstreifen zu gelangen, fallen auch dem
ungeübten Beobachter besonders beim Männchen die weißlichen Flügeldecken auf,
die zu der schwarzen, grün schillernden Oberseite in scharfem Kontrast stehen.
Weitere an Röhricht gebundene
Arten: Teichrohrsänger, Rohrammer u. a. m.
Am Übergang von Röhricht zum
Wasser, insbesondere an den Laichkraut- und Schwimmblattgesellschaften ist der
Lebensraum der Rallen.
Auffällig und vertraut sind die
Bläß- und Teichralle, selten zu beobachten und stark gefährdet ist die
Wasserralle.
Die in diesem Biotop ebenso früher
vorkommenden Taucherarten, der Zwerg- und Haubentaucher ist, wenn überhaupt, so
doch nur noch sporadische Brutvögel.
Mit der Verwirklichung des
Sanierungskonzeptes kann mit ihrer Wiederbesiedlung gerechnet werden.
Von gleicher Bedeutung ist das
geplante Schutzgebiet als Nahrungsbiotop für mindestens 25 Arten die regelmäßig
beobachtet wurden.
Hervorzuheben sind hier z. B. die
Gruppe der Greifvögel wie
Rohrweihe, Schwarzmilan, Sperber,
Habicht, Turmfalke und Mäusebussard.
Auch wenn ihre Brutplätze überwiegend
im benachbarten Rheinauewald gelegen sind, ist ihre weitere Existenz von dem
Fortbestehen des Nahrungsangebotes der Fritschlach abhängig.
Hier wird die ökologische
Verknüpfung der einzelnen Landschaftselemente im Sinne des Biotopverbundsystems
deutlich.
Die Feuchtgebiete der Rheinaue und
ihre Randbiotope sind wichtige Trittsteine unserer Zugvögel sowie bedeutende
Winterquatiere der Teilzieher.
Letztere finden in unserer relativ
schneearmen Rheinaue ein hohes Nahrungsangebot.
Diese Gäste aus Skandinavien und
den Ostgebieten täuschen uns oft eine hohe Bestandsdichte bei Greifvögeln und
Graureihern vor.
Andererseits stellen diese Gäste
das Potential einer hoffentlich möglichen Wiederbesiedlung verschwundener Arten
dar, wenn deren Brutbiotope wieder hergestellt werden können.
Die Insektenwelt des
Schutzgebietes
Auch hier trägt die
überdurchschnittliche Biotopvielfalt zu dem besonderen Artenreichtum bei, wobei
insbesondere die folgenden Biotoptypen und -strukturen bedeutsam sind.
Im Rahmen der Biotopkartierung
1981 wurden Erfassungen der Insektengruppe, wie Libellen, div. Käferfamilien,
Hautflügler, im Bereich der Fritschlach durchgeführt.
Obwohl diese aufgrund der kurzen
Untersuchungszeit nur unvollständigen Charakter besitzen können, erwies sich
das Untersuchungsgebiet als sehr artenreich.
Bedeutsam sind insbesondere die
folgenden Biotope bzw. -strukturen:
Wasserflächen: vorhanden als Teiche oder als
wasserführende Gräben.
Entwicklungsraum aller
Libellenarten (Crocothemis eryhrea ist Vermehrungsgast, Calopteryx splendens,
gefährdet laut Rote Liste BW v. a. an den Gräben).
Schilfbereiche: Schilfhalme sind Nisthabitat von
Stechimmen wie z. B. Prosopis pectoralis (Maskenbiene, stark gefährdet) oder
Überwinterungshabitat von Laufkäfern.
Schilfwiesen, Naßbrachen: Entwicklungslebensraum vieler
feuchtigkeitsliebender Insektenarten wie z. B. der besonders geschützten
Carabusarten C. granulatus, C. cancellatus. Nahrungsbiotop für Libellen,
Hautflügler etc.
Begleitvegetation der Wassergräben
(Schilf, Saumpflanzen): Ebenfalls Lebensraum feuchteliebender Insektenarten, z. B.
Stenolophus mixtus (Carabidae, gefährdet), Nahrungsbiotop für viele flugfähige
Insekten (Hornisse, gefährdet), viele Wildbienenarten (alle besonders
geschützt), auch Käfer (Trichius sexualis = Pinselkäferart, stark gefährdet).
Altholzstrukturen: (alte Pappeln, Obstbäume etc.):
Nistgelegenheit für altholzbewohnende Insekten wie z. B. viele Wildbienen
(Mauerbienenarten), oder solitäre Wespenarten (Psenulus fuscipennis).
Entwicklungslebensraum vieler
bedrohter Käferarten, auch Überwinterungsquatier von Lau
Umliegende Waldbereiche: zu diesen bestehen vielfache
Wechselbeziehungen.
Höchste Aktivitätsdichte von
Lederlaufkäfer (Carabus coriaceus), Vorkommen von Carabus nemoralis (beide
Laufkäferarten sind aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung besonders geschützt).
Der vorhandene Artenreichtum,
darunter viele standorttypische Arten (Stenolophus mixtus, gefährdet), Große
Königslibelle etc. ist bedingt durch das Vorhandensein aller erwähnten
Biotop(teil)typen.
Daher sollten auch alle diese
erwähnten Bereiche erhalten bzw. erweitert und besonders geschützt werden.
5. Gefährdung, Pflege und Ausblick
Durch die Funktion als
Naherholungsgebiet ist die Fritschlach wesentlich stärkeren Belastungen
ausgesetzt als andere stadtfernere Auengebiete.
Der Saumweg im Norden ist
besonders stark belebt, so daß sich negative Einflüsse der Besucher,
Spaziergänger und an den Anglerplätzen durch das Auftreten von Trittschäden
entlang der Tongrubenufer nachweisen lassen.
An manchen Stellen, die zum
Füttern von Wasservögeln geeignet sind, wurde das Schilfröhricht zum Teil
völlig verdrängt, es breiten sich Trittpflanzengesellschaften aus oder die
Vegetation stirbt ab.
Unter dem Verlangen sich zu vereinzeln,
um ungestörte Natur zu genießen, wurden zunehmend auch die dem Saumweg
gegenüberliegenden Uferseiten als stille Angelplätze genutzt.
Diese Störung „wider Willen"
beeinflußt wesentlich die Bestände empfindlicher Tier- und Pflanzenarten.
Hinzu kommen die Lagerplätze von
Sommerfrischlern, die hier sonnenbaden und picknicken.
Letztlich stören ebenso sogenannte
„Naturfreunde", die z. B. zum Fotografieren seltener Tierarten
rücksichtslos in die Kernzonen der Feuchtgebiete eindringen.
Durch eindeutige Nutzungsregelungen
muß die bestehende Belastung verringert werden.
Im Zuge des geplanten
Bebauungsplanes und durch Ankauf muß auch versucht werden, die erfolgte
Ansiedlung von Gärten unmittelbar im Feuchtgebietsbereich wieder auf
geeignetere Standorte zu verlagern.
Als weitere Gefährdung ist die
Nährstoffanreicherung des Federbachs und anderer Gewässer zu sehen, so daß sich
hierdurch erhebliche Vegetationsveränderungen einstellen.
Letztlich führt die Intensivierung
der sportlichen Nutzung mit den darausfolgenden weiteren Erschließungen zu
einer noch stärkeren Belastung des Fritschlachgebietes, der mit klaren
Besucherlenkungen, aber auch Verboten, wie z. B. das Verbot des Verlassens der
Wege, entgegengewirkt werden muß.
Angesichts der ungeheueren
Veränderungen in der Fritschlach in den letzten 30 Jahren stellt die
Naturschutzgebietsplanung den Versuch dar, die letzten Reste der Ur- und
typischen Kulturlandschaft der Altaue von Daxlanden zu erhalten, was durch
diese Verordnung gesichert werden soll.
E. Frey
Karlsruhe, den 28.01.1985