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Ausschüsse

[325] Ausschüsse (committees; comités; comitati), s. Arbeiterausschüsse. Außerdem pflegen im VDEV. und in anderen Verbänden von Eisenbahnverwaltungen zur Vorbereitung von wichtigen Fragen für die Hauptversammlungen oder zur Durchführung von Beschlüssen der Hauptversammlungen A. eingesetzt zu werden. Sie wirken teils für einzelne Aufgaben, teils als ständige A. (Verkehrsausschuß, Technischer A. u.s.w.). Je nach Bedarf werden auch Unterausschüsse gebildet, die nur aus wenigen sachverständigen Personen bestehen. Im Deutschen Staatsbahnwagen-Verbande (s.d.) sind als ständige A. der Güterwagen- und der Werkstättenausschuß eingesetzt, denen die einheitliche Regelung des Wagenbaues und der[325] Unterhaltung obliegt. Ferner haben die Deutschen Staatseisenbahnverwaltungen den Deutschen Eisenbahn-Bremsausschuß zur einheitlichen Regelung des Bremswesens gebildet. Die Geschäftsführung in diesen A. ist dem Eisenbahn-Zentralamt in Berlin (s.d.) übertragen worden. Dieselbe Behörde hat auch die Geschäftsführung in den für die preuß.-hess. Eisenbahngemeinschaft gebildeten ständigen A., zu denen gehören: der Fahrdienst-, Oberbau-, Stellwerks-, Lokomotiv-, Personenwagen-, Güterwagen-, Werkstätten-, Materialien- und Geräte-, Finanz-, Personalien-, Wohlfahrts- und Dienstanweisungs- A. In diesen A. werden allgemeine Fragen von einer Anzahl von Sachverständigen für den ganzen Bahnbereich beraten und vorbereitet. Vielfach beteiligen sich daran auch Vertreter fremder Verwaltungen. Auch werden nach Bedarf Vertreter von Bauanstalten und Lieferwerken hinzugezogen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 325-326.
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