[go: up one dir, main page]

Übereinkunft

[105] Übereinkunft, die nach vorausgegangener Rücksprache erfolgte gegenseitige bestimmte Willenserklärung, daß etwas geschehen od. der zu Folge Rechte abgetreten od. übernommen weiden sollen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 105.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika