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Zwillinge

[773] Zwillinge (Gemelli, Didymi), 1) zwei durch einen u. denselben Geburtsact geborene Kinder. Sie gehören unter die Ausnahmen von der Regel, kommen aber in gemäßigten Klimaten häufiger vor, als in heißen Ländern. Im Durchschnitte rechnet man, daß ungefähr unter 80 Geburten eine Zwillingsgeburt vorkommt. Z. liegen im Leibe der Mutter gewöhnlich so, daß das eine Kind mit dem Kopf nach unten, das andere nach oben gerichtet ist, weshalb jenes auch mit dem Kopfe, dieses mit den Füßen zuerst geboren wird; da aber dieselben in der Regel kleiner sind, als einzelne Kinder, so ist die Niederkunft meist leicht. Bestimmte Zeichen einer Zwillingsschwangerschaft hat man nicht, doch läßt eine ungewohnte Ausdehnung des Leibes, welcher breiter u. durch eine in der Mitte herablaufende Furche gleichsam in zwei Hälften getheilt ist, das Empfinden der Kindesbewegungen auf beiden Seiten, geringere od. fast mangelnde Senkung des Leibes gegen das Ende der Schwangerschaft eine solche vermuthen. Eine besondere Abnormität ist es, wenn Z. zusammengewachsen sind u. die Lebensorgane nur einfach besitzen, wie dies mit den ihrer Zeit Aufsehen erregenden Siamesischen Z-en war, welche in Europa für Geld gezeigt wurden u. 1850 in Holland zugleich starben. Bei der Section ergab sich, daß sie Leber, Herz, Lunge, Magen gemeinsam besaßen. 2) (Myth.), so v.w. Dioskuren; 3) (II), das dritte Zeichen, aber in Folge der Verschiebung des Nachtgleichenpunktes das vierte Sternbild des Thierkreises, zwischen dem Stier u. Krebs, erstreckt sich vom 28° ♊ bis 25° ♋, nördlich steht der Luchs, südlich der kleine Hund u. das Einhorn. Kenntlich durch drei Sterne 2. Größe, wovon zwei am Kopfe der Z. den Namen Castor u. Pollux führen, der dritte steht gen Südwesten an den Füßen, ein anderer 4. Größe heißt Propus u. steht ebenfalls an den Füßen gegen den Krebs zu. Flamsteed zählt in den Z-en 85 Sterne auf. Vgl. Tejat. 4) (Zwillingskrystalle), Doppelform eines Krystalles, s.d. S. 861; daher Zwillingsachse, Zwillingsfläche u. Zwillingsäquator, s.u. Krystall S. 862; 5) (Büchseum.), so v.w. Doppelgewehr; 6) doppelt eingeschnittene Hölzer, in welchen die Schachtgestänge einer Kunst liegen; sie werden da angebracht, wo der Schacht einen Bruch macht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 773.
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