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Wasserheilkunde

[900] Wasserheilkunde, 1) Kaltwasserheilkunde, Inbegriff des technischen Verfahrens, durch den ausschließlichen Gebrauch des gemeinen kalten Wassers Krankheiten des Menschen zu heilen, s. Kaltwasserheilkunde; 2) Warmwassercur, die Behandlung gewisser Krankheiten mit bloßer Anwendung warmen Wassers, bes. bei Gicht, nach dem Verfahren Cadets de Vaux. Dieses besteht darin, daß zur Zeit des Gichtanfalles der Kranke binnen zwölf Stunden 12–15 Kannen warmes Wasser (alle Viertelstunden ein gewöhnliches Bierglas voll) trinken u. dabei im Zimmer bleiben muß. Es treten darnach heftige Schweiße u. bedeutende Harnabsonderung ein, wodurch die Gicht gründlich geheilt werden soll. Doch bedarf diese Methode die größte Vorsicht, indem nicht selten höchst bedeutende gefährliche Zufälle, bes. Blutandrang nach dem Kopfe u. selbst Schlagfluß erfolgt sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 900.
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