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Vorsteher

[701] Vorsteher, Einer, welcher die Aufsicht über irgend eine Anstalt, Gemeinde, Gesellschaft etc. führt, die Interessen derselben vertritt u. im Namen derselben handelt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 701.
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