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Verzeichniß

[535] Verzeichniß, ein schriftlicher Aufsatz, in welchem einzelne Stücke einer gewissen Art angeführt sind, bes. um dieselben leicht übersehen od. daraus etwas wählen zu können; z.B. Bücher-, Maarenverzeichniß etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 535.
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