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Verfangen

[463] Verfangen, 1) so v. w. Verpflichten; 2) sich in etwas wie in einem Netze fangen lassen; 3) Verfangene Güter, Güter, welche in einem Streite liegen, od. auch diejenigen, welche dem Verfangenschaftsrecht unterliegen; 4) vom Winde, in einen Raum eindringen, wo er keinen freien Ausweg findet; 5) von Menschen u. Thieren in der Volkssprache gebraucht, wenn sie bei schneller Bewegung in startem Winde angeblich zu viel Luft eingeschöpft haben; doch sind die dabei auftretenden Athembeklemmungen u. Auftreibungen des Leibes meist Folge der erkältenden Einwirkung der Luft bei erhitzter Lunge u. erhitztem Körper überhaupt; 6) von den Hunden, so v. w. Verbeißen; 7) sich verfangen, vom Erze, wenn es an der Luft blaß wird, z.B. das Rothgüldenerz; 8) die Beting verfangen, sie bei starkem Zuge des Ankertaues auf dem Deck abstützen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 463.
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