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Ungläubig

[222] Ungläubig, 1) wer nichts für wahr hält, dessen Gewißheit nicht durch sinnliche Anschauung gegeben werden kann: 2) wer eine bestimmte geoffenbarte (positive) Religion od. nur einzelne Lehrsätze[222] derselben nicht für wahr hält; 3) meist werden in diesem Sinne die Muselmanen so von den Christen genannt, so wie umgekehrt jene die Christen nennen; s.u. Unglaube.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 222-223.
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