[946]Türkengefahr, die Gefahr eines Schiffes, von den Türken genommen zu werden; sie ist in den gewöhnlichen Assecuranzbriefen eingeschlossen, in anderen bes. erwähnt, noch andere Assecuranzen versicherten wenigstens sonst gegen dieselbe.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 946.