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Speisekammer

[523] Speisekammer, kühles Gemach, welches dazu eingerichtet ist allerhand zubereitete od. unzubereitete Speisen darin aufzubewahren; ist dies Gemach im Erdgeschoß od. halb unter der Erde u. gewölbt u. daher noch kühler, so heißt es Speisegewölbe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 523.
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