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Seemacht

[753] Seemacht, 1) die Menge Kriegsschiffe, welche ein Staat besitzt; 2) ein Staat, welcher bedeutende Kriegsflotten hat; Seemächte ersten Ranges sind: England, Frankreich, Rußland, die Vereinigten Staaten von Nordamerika; zweiten Ranges: Italien, Spanien, Portugal, Holland, Österreich, die Türkei, Dänemark, Schweden. In neuster Zeit, namentlich seit dem Krimfeldzuge, werden häufig England u. Frankreich vorzugsweise die Seemächte (Les puissances maritimes) genannt; 3) Staaten, welche eine bei weitem größere Macht zur See, als zu Lande besitzen, wie ehemals Venedig, Genua u. Holland.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 753.
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