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Schutzwappen

[487] Schutzwappen, werden zum Zeichen eines Schutzes geführt u. zwar allein, od. in Verbindung mit dem Geschlechts- u. Länderwappen. Hierher hat man den den Reichsstädten verliehenen Adler gerechnet, jedoch sind in Deutschland dergleichen Bilder, welche aus dem Wappen des Verleihenden herkommen, mehr zu den Gnadenwappen (s.d.) zu rechnen. Bes. häufig finden sich diese S. in Italien, wo fast alle vornehmeren Familien dergleichen führen, wie denn auch die Cardinäle seit dem 15. Jahrh. ihrem Wappen das des Papstes beifügen, welcher sie erhoben hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 487.
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