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Schlamm

[213] Schlamm, 1) jede gepulverte u. mit einem flüssigen Körper vermischte feste Substanz; 2) das aus Planen gewaschne klare Erz, daher 3) der beim Schlämmen u. Waschen der Erze entstehende klare Abgang; 4) eine durch das Wasser in sehr feine Theile aufgelöste u. in Brei verwandelte Erde, welche sich in Flüssen, Teichen u. Gräben zu Boden setzt. Der S. unterscheidet sich von dem Moder nur dadurch, daß er sich fortwährend aus dem Niederschlag des ab- u. zufließenden Wassers neu bildet u. viele unzersetzte Pflanzenfasern, animalische Überreste u. mehr Erdtheile enthält. Der hauptsächlichste S. ist der Teichschlamm; die Güte desselben hängt von der Lage der Teiche ab; liegen diese sonnig u. warm, mitten in fruchtbaren Fluren od. in Dörfern, haben sie einen milden, lehmigen od. mergeligen Grund, so ist der S. von guter Beschaffenheit, von schlechter hingegen, wenn die Teiche kalt, im Wald od. Sumpf gelegen sind u. einen kalten thonigen Grund haben. Guten S. erkennt man aus dem dunkelgrauen Aussehen, aus dem Modergeruch u. dem fettigen Anfühlen. Guter S. kann unmittelbar auf die Äcker od. Wiesen gefahren werden, schlechter muß aber erst mehre Jahre mit Kalk od. Asche gemengt auf großen Haufen der Luft ausgesetzt u. wiederholt umgestochen werden. Der S. wird gewöhnlich für sich allein, od. mit einer schwachen Mistdüngung angewendet. Er wird bei Frost aufgefahren, im Sommer sorgfältig gestreut u. zerkrümelt, auf Äckern seicht untergepflügt u. dann durch die Egge innig mit der Ackerkrume vermengt. 5) Jeder Bodensatz od. Unreinigkeit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 213.
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