[366]Scholarch (v. gr.), 1) Director einer hohen Schule; 2) Beamter, welcher die Aufsicht über mehre Schulen hat; daher Scholarchat, 1) die diese Aufsicht führende Behörde; 2) dieses Amt selbst.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 366.