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Sträuben

[911] Sträuben, 1) Haare od. Federn emporrichten. Das unwillkürliche Emporrichten des bes. von Natur struppigen od. kurzverschnittenen Kopfhaares, welches in den Momenten der höchsten, in Entsetzen übergehenden Furcht bei Menschen beobachtet wird, ist in der krampfhaften Zusammenziehung der Kopfhaut begründet, welche auch an nicht behaarten Hautstellen bei hohen Graden des Schauderns Statt hat, wo die Haut dann sich als sogenannte Gänsehaut darstellt. Auch durch die Spannung des Stirn- u. Hinterhauptmuskels kann die Zusammenziehung der Kopfhaut vermehrt werden, so daß die Haare eine Neigung sich in die Höhe zu richten erhalten; 2) sich heftig widersetzen, Gegenkräfte anwenden, um zu verhindern, daß man nicht von einer andern Kraft zu etwas gezwungen werde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 911.
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