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Stadtordnung

[662] Stadtordnung, das Gesetz, welches die Verfassung der Stadtgemeinde regelt; die S. besteht entweder nur für die einzelne Stadt selbst od. beruht auf einem allgemeinen Gesetz (Städteordnung); über letztere s.u. Gemeinde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 662.
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