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Richtbaum

[143] Richtbaum, 1) hoher Baum, woran ein Kloben befestigt ist, um vermittelst desselben u. eines Seiles beim Heben eines Gebäudes das Bauholz in die Höhe zu ziehen; 2) starke, dicke Stange, womit die windschiefen Bodenhölzer hölzerner Gefäße gerad gerichtet werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 143.
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