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Rechtsgang

[884] Rechtsgang, so v.w. Proceß (s.d.). Daher Rechtsgangbücher, eine Anzahl mittelalterlicher Privatarbeiten, welche auf der Grundlage des Sachsenspiegels das processualische Verfahren behandeln. Die älteste Arbeit dieser Art ist der Richtsteig Landrechts (Schevenetoit, Schöffenglosse), der Richtsteig Lehnrechts (beide muthmaßlich von dem Verfasser der Glosse zum Sachsenspiegel, s.d., herrührend). Die Blume des Sachsenspiegels von Nik. Wurm aus Neuruppin u. mehre Cautelen etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 884.
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