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Praeconĭum

[450] Praeconĭum (lat.), 1) das Amt eines Präco, 2) mündliche Bekanntmachung; 3) Lobeserhebung, Ausposaunung; daher Präconistren, 1) auf übermäßige, unverdiente od. unverschämte Art öffentlich loben; 2) einen zum Bischof Vorgeschlagenen für würdig erklären; daher Präconisation, 1) Belobung, bes. 2) der Act, durch welchen der Papst in der Cardinalsversammlung einen nach der Prüfung geeignet befundenen Prälaten als Bischof proclamirt u. das ihm bestimmte Bisthum überweist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 450.
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