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Pastete

[734] Pastete, Zubereitung von allerhand nahrhaften u. durch raffinirte Zubereitung wohlschmeckender gemachten Stoffen, meist Fleischspeisen, welche in eine schachtelförmige Teigmasse eingelegt, auch mit einem gleichen Deckel verschlossen u. dann in einer Bratröhre gebraten werden. Nach dem Hauptinhalt unterscheidet man: Aal-, Austern-, Fasan-, Gänseleber-, Hafen-, Kapaun-, Krebs-, Rebhühner-, Stockfisch-, Trüffel-, Wildpret-P., Haché u.a. Der Pastetenteig (Pastetenbrod) ist meist aus grobem Mehl gebacken, nur zum Zusammenhalt bestimmt u. daher ungenießbar; in kleiner Form aber u. für einen Inhalt von gehacktem Fleisch, od. sonst leichter Kost bestimmt, ist er auch ein zugleich mit genießbarer Butterteig. In Frankreich, wo überhaupt die Kunst der Pastetenbereitung auf das Höchste getrieben ist, gibt es eigene Pastetenbäcker.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 734.
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